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Verschuldete kommunale Haushalte

Perpetuum mobile - die Staatsverschuldung

Verwaltungsmobbing und die Gerichtsbarkeit




Von Heinrich Hirnbeiß


Wie sich die Kommunalverwaltung selbst ruiniert ist an den nachfolgenden Beispielen erkennbar. Verwaltungsakte kosten Geld, viel Geld, welches vom Bürger per Bescheid erhoben oder notfalls mit Verwaltungsvollstreckung beigetrieben wird. So müssen die Kommunen, wie auch Länder und Bund täglich hohe Kreditsummen aufnehmen, die zur Staatsverschuldung beitragen.


Dieser Hintergrund: ein Beamter hat immer Recht, der Bürger hat sich unterzuordnen, wird restriktiv mittels Zwangsvollstreckung in alle Wert- und Barbestände betrieben. Liest man als Bürger die Kommentare, zitiert daraus, dann liegt schon ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor. Eine sichere Versorgungsquelle für zum Richteramt befähigte Zeitgenossen. So ist z.B. nachzulesen: "Alle Währungen und ..., sind pfändbar " wobei der €, auch Teuro genannt, nur ein Zahlungsmittel ist neben der DM, Dollar und YEN.


Es soll Fälle gegeben haben, wo um den Pfennig oder Cent unter rigoroser Ausnutzung des Rechtweges gestritten wurde, nach dem Motto: wir haben Recht und können auf diesen Betrag nicht verzichten. In Medienberichten wurde solche Steuerverschwendung mit Hohn und Spott belegt. Nun gibt es aber Bürger, die wollen sich nicht unterordnen und setzen sich zur Wehr. Erfahrungsgemäß wird dann nachgetreten unter Mißbrauch der Justiz. Das sieht dann so aus: Auf jedes widerborstige Zivilverfahren folgt ein Strafverfahren, welches fast ausnahmslos einen Antrag auf psychiatrische Behandlung nachzieht. Dadurch entstehen Kosten, welche durch Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden. Frühestens dann steht der durch Verwaltungshandeln kriminalisierte vermeintliche Schuldner mit dem Rücken zur Wand und hat den Offenbarungseid einschließlich Insolvenz in der Hand.


Wenn dann noch verbotene Nebenabreden nachgewiesen werden überfällt einen der Gedanke, hier liegt organisierte Bandenkriminalität vor. Beweise für diese Thesen liegen in ausreichender Zahl vor. So hat ein aufgebrachter Bürger, vor dem Hintergrund einer Mordstraftat, in einer Verwaltungssache mehr als zehn Streitwertfestsetzungen in Höhe von 4.000.-- € von amtswegen mit der Begründung der Unzulässigkeit aus Paragraf 8 GKG beseitigt. Da kommt einen automatisch der Gedanke, die öffentlichen Haushalte sind Pleite, das fehlende Geld für die Alimentation dieser schikanierenden Apparatschiks beschaffen wir uns beim beim Bürger.


Dieser wiederum ist ebenfalls Pleite.


Die Folgen dieses Handelns, z.B. gegen einen Arzt. Kein Berufzweig wird ausgelassen. Er lebt inzwischen von der Sozialhilfe und hat Anspruch auf Grundsicherung, nachdem er sein Vermögen verprozessieren mußte. Anlaß: er wurde selbst krank, mußte sich deswegen mit seinen Sozialversicherungsträgern streiten und führte ein Verfahren, weil ein Angehöriger nach einer vermeidbaren Krankenhausinfektion „überstürzt“ verstarb.


Getreu dem Motto "Sie sind ja Schuldner", unter Berufung auf die Wahllegitimation in Anlehnung an den Slogan "Wir – die Verwaltung - sind das Volk", wird hier vorgegangen. Dieser Anspruch wird über Monate verschleppt, kleckerweise wird gezahlt, schließlich muß ja gespart werden. Das Verwaltungsgericht wird bemüht, das Amt zahlt kleine Beträge und kürzt hier und da in den Bescheiden und zahlt wie bei Pennern und Tagelöhnern üblich, täglich, wöchentlich, mit der Begründung, er könne ja morgen im Lotto gewinnen. Offensichtlich ist dieses die Standardfloskel in vielen Gespächen mit Ämtern festgestellt.


So lebt in einer, Stadt wo Forschung und Technologie zu Hause ist, die sich als Kulturhauptstadt bewirbt, wo auch Schulden angehäuft wurden, deren Zinsen durch laufende Kredite getilgt werden, wo das Tafelsilber verscherbelt wird, ein Dr. jur. als Oberbürgermeister, der nach eigenem Bekunden einmal Mitglied der NPD war und nun als rigoroser Sparkommissar auftritt.


Sparen ja, aber nicht an Bildung, Jugend und Sozialem. Stattdessen wird Feudalkultur mittelalterlicher Prägung gepflegt, während der Pleitegeier in diesem unseren schönen Dorf Menuett tanzt. Daß diese Methode beim Wahlvolk Mißfallen und Empörung erregt dürfte unstreitig sein.


Betrachtet man dieses unmoralische Verhalten genauer, so stellt man fest: der Vollakademiker bekommt seinen Lebensunterhalt diskriminiert wie ein Penner, Tagelöhner oder Säufer, der seine Flasche Fusel benötigt, während der politische Beamte seine Besoldung, sprich Staatsalimention auf einmal monatlich erhält. Das darin gezwölftelt Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten sind, darüber spricht man nicht gern. Wenn unsere armen Staatsalimentäre auf ihre Gehaltsbescheinigung schauen, dann entsteht ein Geschrei, als würden die Sozialämter der Kommunen mit über 6 Millionen Sozialhilfeanträgen ad hoc belästigt. Dieses wiederum verletzt das Gleicheitsprinzip Art. 3 Grundgesetz, denn Erwerbslose, Rentner bekommen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Angesichts der grassierenden Pleite der öffentlichen Haushalte sollte auch ein Oberbürgermeister täglich, wöchentlich, gekürzt aus der Staatskasse besoldet werden, mit der Begründung, er liege ja deutlich über den Satz der Sozialhilfe und Grundsicherung, die subsidär einsetzt. Vorrangig muß er, so verlangt es das BSHG sein vorhandenes Vermögen einsetzen, sein Auto verkaufen, die Rolex zur Kreditaufnahme beleihen und schließlich habe er ja einen unkündbaren Versorgungsanspruch im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus könne er ja morgen im Lotto gewinnen, einen Posten im Aufsichtsrat übernehmen oder die dienstherrliche Fürsorge beantragen. Soll heißen: "Sie haben nichts zu essen, bitte melden Sie sich in der Psychiatrie, dort wird für Sie gesorgt." Dieses ist die gängige Praxis, kontrolliert Ansprüche zu unterdrücken.


Richtig zu Sache geht's, wenn Stadtverwaltungen von der Pleite befallen sind und über Umwege die Sozialhilfe zurückholen, in dem Kontenpfändung betrieben wird. Die Sozialdaten sind ja bekannt. Orwell hat zugeschlagen. Datenausforschung auf breiter Ebene, für den Bürger unverständlich bis hin zum Mißbrauch und Verdunkelung von Amtsstraftaten ist alles möglich. So gibt die eine Hand, was auf Kredit finanziert wird, nämlich Sozialhilfe, während die andere Hand der gleichen Kommunalverwaltung Gebührenrechnungen auf dem gleichen Konto pfändet. Rechtsmittel sind erfolglos, weil Richter nicht erkennen können oder wollen. Ergebnis: nächste Kostenkeule kommt bestimmt, der Bürger ist verschuldet auf Lebenszeit.


Eine andere Version, oft praktiziert von Banken, Inkassoagenturen und weiteren netten Gläubigern ist die Abtretungerklärung. Unwissend werden diese und ähnliche Dokumente unterschrieben. Dabei wird die soziale Absicherung sittenwidrig ausgehöhlt, die geschützt ist durch die Pfändungstabellen zu § 850c ZPO. Derartige "Enteignungen" rückgängig zu machen ist nicht schwer, wie eine Ärztebank erst kürzlich erfahren musste, als sich juristische Laien zur Wehr setzten. Wer nun glaubt, er habe gesiegt der irrt gewaltig. Zwar wurde die Abtretung in diesem Fall über zwei Monate unterbrochen. Somit lag deklaratorische Schuldanerkenntnis zum Mißbrauch einer Abtretungserklärung durch die Bank vor, aber der Gläubiger beantragte einen Pfändungsüberweisungsbeschluß, auch PfüB genannt, nach dem er schon über 50.000.-- € rechtswidrig kassiert hatte. Ergebnis: die Kostenkeule schlug zu, die Sozialhilfe läuft wieder an, die Bank braucht sich nach Meinungs des Gerichts nicht an die Pfändungstabellen halten. Beschwerdeweg aussichtslos, weil die nächste Kostenkeule droht!


Der Steuerzahler blecht für Kredite in den öffentlichen Haushalten. Dabei steht fest, das Soziahilfe nicht gepfändet werden darf. Die Herkunft des Geldes ist nachvollziehbar. Hier ist die Politik gefordert diesen Kreislauf zu unterbrechen.


Dieser Aufsatz wurde auf der Basis von authentischen Material erstellt.


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