100 Mark erkennt das Finanzant pro Monat für
Telefonate bei doppelter Haushaltsführung an. Diese Richtlinie darf
aber nicht angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer besondere Gründe
für längere Telefonate geltend macht; z.B. Erziehungsprobleme.
(Niedersächsisches Finanzgericht, Az: X 86/93); Quelle VT
SAT.1 12.09.96