100 Mark erkennt das Finanzant pro Monat für Telefonate bei doppelter Haushaltsführung an. Diese Richtlinie darf aber nicht angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer besondere Gründe für längere Telefonate geltend macht; z.B. Erziehungsprobleme.

(Niedersächsisches Finanzgericht, Az: X 86/93); Quelle VT SAT.1 12.09.96 


Themenauswahl *****24 | Menue