Liebe Lesergemeinde, das große Magazin Focus hat Ansprüche auf den von uns genutzten Namen Locus geltend gemacht. Da wir mit erheblichen Schadensersatzforderungen, Zwangsgeld und Ersatzhaft
bedroht werden unter Wegnahme des rechtlichen Gehörs im laufenden Gerichtsverfahren,
sind wir genötigt und erpreßt, alles, was nach Locus riecht, bis zur Klärung
des Rechtsstreits auszusetzen.
Wir nehmen das zum Anlaß, unsere Aktion "Helft Deutschland" an
die Stelle des Locus zu setzen, da Deutschland geholfen werden muß.Wír
nehmen daher unsere Seiten vorübergehend aus dem Netz und organisieren
sie neu. Wenn beliebte Inhalte einige Zeit nicht verfügbar sind liegen
sie beim Zensor zur Säuberung unerwünschter Inhalte. Bei allem zivilcouragierten
sozialen Engagement ist es uns nicht zuzumuten, uns in solche existentiellen
Gefahren zu begeben. Die freiheitliche Grundordnung ist am Ende, wenn sie
durch solche Verfahren unterlaufen werden, bzw. niemand mehr nach Treu und
Glauben auf die Rechte der Meinungsfreiheit und die Freiheit der sprachlichen
allgemeinen Begriffe vertrauen kann, weil diese mit Hilfe der Richter umgangen
und unterlaufen werden können zur Unkalkulierbarkeit der Risiken. Dann
können bestimmte Inhalte in Deutschland nicht mehr publiziert und kritische
Meinungen nicht mehr veröffentlicht werden zur allgemeinen Meinungsbildung
als die Demokratie konstituierendes Grundrecht.
Der Focus hat anstelle der üblichen Standard-Unterlassungsklage ein sogenanntes
"unechtes" Versäumnisverfahren beantragt mit dem Erfolg, daß er als Kläger durch die
Wegnahme des rechtlichen Gehörs durch das Gericht in erster Instanz erfolgreich
geworden ist. Ob der Anspruch berechtigt ist wurde nicht ermittelt, nicht
geprüft und nicht verhandelt, da das Versäumnis das nicht prozessual vorsieht.
Rechtsmittel sind eingelegt.
Der Focus hat - Tenor - wie folgt argumentiert:
der Name Locus sei nicht dem deutschen Wortschatz zugehörig und deshalb
nicht anwendbar (vgl. die "Entausländerung der deutschen Sprache", siehe
dazu die Link-Seite der NPD, deren Hinweise auf Verbände und Vereine, welche
die deutsche Sprache pflegen und von ausländischen begriffen befreien wollen);
wir wären in wirtschaftliche Konkurrenz zum Focus getreten und hätten ihn
wirtschaftlich geschädigt, weil wir über Dinge selbst berichten, nachdem
wir dem Focus die gleichen Storys zur Veröffentlichung angeboten hatten und
dieser sie nicht publizieren wollte. Die Urkundsbeweise und Bezifferungen
der Schäden stehen aus, die Schäden sind nicht belegt. Wenn jemand etwas
nicht veröffentlichen will und auf die Gewinne daraus verzichtet ist das
sein erklärter Wille. Ob er daraus herleiten darf, anderen Publikationen
zu diktieren, was diese publizieren dürfen, wenn er verzichtet, und damit
anderen Presseorganen verbietet, ihrerseits Dinge zu bringen, die der Focus
nicht haben will, ist Gegenstand des Streits.
Der Name Locus wäre gemäß Duden allein in der Fäkalnähe angesiedelt. Diese
Fäkalnähe beschädige den guten Ruf des Magazins Focus. Nicht vorgetragen
werden konnte bisher aufgrund der Wegnahme des rechtlichen Gehörs, daß sowohl
nach Duden wie vielen anderen Wörterbüchern seit dem Mittelalter das Wort
Locus ein deutsches Wort ist und gemäß der lateinischen Herkunft unbestimmt
"den Ort", "die Stelle" usw. bezeichnet.
Unbestimmte allgemeine und insbesondere unsittliche Begriffe - wie der
Focus beantragt hat - sind grundsätzlich nicht schutzrechtsfähig, so daß
auch keine Markenschutzverletzung vorliegen kann.
Der Focus begründet seinen Markenschutzanspruch auf den Namen Focus. Ein
Markenschutzrecht für den Focus auf den namen Locus ist nicht geltend gemacht
und nicht nachgewiesen.
Wir mußten mit einem solchen Angriff nicht rechnen, da nach der bisherigen
Rechtsprechung allgemeine Begriffe grundsätzlich nicht schutzrechtsfähig
und damit auch nicht in diesem Sinn angreifbar sind - auch der Name Focus
ist ein solcher grundsätzlich schutzrechtsunfähiger allgemeiner wissenschaftlicher
Begriff - und es unpraktikabel wäre, die allgemeine Sprache durch Lizensierung
durch Schutzrechtsvorbehalte unbenutzbar zu machen.
Das kann durch ein unechtes Versäumnisverfahren - wie beantragt - elegant
umgangen werden, wenn die Versäumung z.B. durch Wegnahme des rechtlichen
Gehörs durch die Gerichte herbeigeführt wird. Ob eine solche Vorgehensweise
zulässig ist, ist derzeit Gegenstand der Verfahren. Diese Vorgehensweise würde
bedeuten, daß jedermann durch solche unechten Versäumnisverfahren Ansprüche
erstreiten kann, die er in einem regulären "echten" Verfahren nicht erlangen
könnte. Im Säumnisverfahren wird nicht mehr über die Berechtigung eines Anspruchs
befunden, sondern auch unberechtigte Ansprüche zugesprochen, die sonst keinen
Bestand hätten.
Der Focus würde daraus für sich gegenüber der Konkurrenz den Vorteil erstreiten,
jenen die Publizierung von Vorgängen zu untersagen, die er selbst nicht publizieren
möchte, und Schadensersatz zu fordern, wenn andere das berichten, worauf
der Focus verzichtet hat. Was das für die deutsche Medienlandschaft bedeutet
müssen wir nicht weiter erklären. Es fällt auf, daß der Focus hervorhob,
niemandem die Benutzung des Namens Locus zu gestatten und auch Schülerzeitungen
kostenträchtig - zu deren wirtschaftlichen Ruin - abzumahnen. Allein im Internet
gibt es über 800.000 Locus-Namen-Nutzer, die nach dem Antrag des Focus unerlaubt
und unduldbar sind. Zum Test empfehlen wir die beliebte Suchmaschine Google und die Eingabe "locus" - Sie werden staunen! Da verdienen die Änwälte des Focus noch allein durch
dieses Abmahnpotential sehr viel Geld.
Kommentare unbeteiligter Bürger:
Klagt FOCUS gegen den Rest der Welt?
Will FOCUSunsere Kinder ruinieren?
Wird jeder FOCUS - Leser verklagt? (Vgl. Google-Einträge und Auflagenstärke)
Hat FOCUS eine Locus - phobie?
Die Lateinkenntnisse entsprechen dem Ergebnis der PISA- Studie!
Wo haben diese Richter studiert, die derartige "Strafbeschlüsse" abfassen?
Was soll diese Steuerverschwendung?
u.v.a.m.
Wir haben uns entschlossen demnächst die Volltexte zu veröffentlichen.
Wir wissen natürlich, daß es eine Reihe von Interessenten gibt, die davon
profitieren, wenn deren Skandale vertuscht und nicht öffentlich gemacht werden,
allen voran die Stadt Braunschweig, die schon erfolglos versuchte unsere
Page zu verbieten. Die angedrohte Unterlassungsklage lief ins leere, weil
unsere damalige Homepage plötzlich verschwand. Die Telekom als damaliger
Hoster erklärte das mit einem technischen Fehler und dem Verlust der Sicherungskopien.
Eine Notlüge wie sich herausstellte! Damit war dem Wunsch der Stadt Braunschweig entsprochen. Wir kennen die IP-Nummern und
Aktionen der letzten Besucher vor dem Crash. Auch die Justiz sowie die politischen
Parteien und deren "Volksvertreter" profitieren insbesondere bei den Wahlen
von dem Verschwinden unangenehmer Wahrheiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich,
daß einige nicht wiedergewählt worden wären, wenn der Öffentlichkeit die
Skandale bekannt gewesen wären. Doch die Zeit hat diese eingeholt, wie andere Internetseiten unter Beweis stellen!
Deutschland sollte und muß daher geholfen werden. Alle sind eingeladen, mitzuhelfen.
Politische Bankrotteure, Korrupteure, Verfassungsuntreue raus aus Deutschland,
Deutschland den Demokraten!