Focus ./. *****  - Ein Rechtsstreit zum wiehern
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iebe Lesergemeinde, das große Magazin Focus hat Ansprüche auf den von uns genutzten Namen Locus geltend gemacht
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Da wir mit erheblichen Schadensersatzforderungen, Zwangsgeld und Ersatzhaft bedroht werden unter Wegnahme des rechtlichen Gehörs im laufenden Gerichtsverfahren, sind wir genötigt und erpreßt, alles, was nach Locus riecht, bis zur Klärung des Rechtsstreits auszusetzen.

Wir nehmen das zum Anlaß, unsere Aktion "Helft Deutschland" an die Stelle des Locus zu setzen, da Deutschland geholfen werden muß.Wír nehmen daher unsere Seiten vorübergehend aus dem Netz und organisieren sie neu. Wenn beliebte Inhalte einige Zeit nicht verfügbar sind liegen sie beim Zensor zur Säuberung unerwünschter Inhalte. Bei allem zivilcouragierten sozialen Engagement ist es uns nicht zuzumuten, uns in solche existentiellen Gefahren zu begeben. Die freiheitliche Grundordnung ist am Ende, wenn sie durch solche Verfahren unterlaufen werden, bzw. niemand mehr nach Treu und Glauben auf die Rechte der Meinungsfreiheit und die Freiheit der sprachlichen allgemeinen Begriffe vertrauen kann, weil diese mit Hilfe der Richter umgangen und unterlaufen werden können zur Unkalkulierbarkeit der Risiken. Dann können bestimmte Inhalte in Deutschland nicht mehr publiziert und kritische Meinungen nicht mehr veröffentlicht werden zur allgemeinen Meinungsbildung als die Demokratie konstituierendes Grundrecht.

Der Focus hat anstelle der üblichen Standard-Unterlassungsklage ein sogenanntes "unechtes" Versäumnisverfahren beantragt mit dem Erfolg, daß er als Kläger durch die Wegnahme des rechtlichen Gehörs durch das Gericht in erster Instanz erfolgreich geworden ist. Ob der Anspruch berechtigt ist wurde nicht ermittelt, nicht geprüft und nicht verhandelt, da das Versäumnis das nicht prozessual vorsieht. Rechtsmittel sind eingelegt.

Der Focus hat - Tenor - wie folgt argumentiert:


Wir mußten mit einem solchen Angriff nicht rechnen, da nach der bisherigen Rechtsprechung allgemeine Begriffe grundsätzlich nicht schutzrechtsfähig und damit auch nicht in diesem Sinn angreifbar sind - auch der Name Focus ist ein solcher grundsätzlich schutzrechtsunfähiger allgemeiner wissenschaftlicher Begriff - und es unpraktikabel wäre, die allgemeine Sprache durch Lizensierung durch Schutzrechtsvorbehalte unbenutzbar zu machen.

Das kann durch ein unechtes Versäumnisverfahren - wie beantragt - elegant umgangen werden, wenn die Versäumung z.B. durch Wegnahme des rechtlichen Gehörs durch die Gerichte herbeigeführt wird. Ob eine solche Vorgehensweise zulässig ist, ist derzeit Gegenstand der Verfahren. Diese Vorgehensweise würde bedeuten, daß jedermann durch solche unechten Versäumnisverfahren Ansprüche erstreiten kann, die er in einem regulären "echten" Verfahren nicht erlangen könnte. Im Säumnisverfahren wird nicht mehr über die Berechtigung eines Anspruchs befunden, sondern auch unberechtigte Ansprüche zugesprochen, die sonst keinen Bestand hätten.

Der Focus würde daraus für sich gegenüber der Konkurrenz den Vorteil erstreiten, jenen die Publizierung von Vorgängen zu untersagen, die er selbst nicht publizieren möchte, und Schadensersatz zu fordern, wenn andere das berichten, worauf der Focus verzichtet hat. Was das für die deutsche Medienlandschaft bedeutet müssen wir nicht weiter erklären. Es fällt auf, daß der Focus hervorhob, niemandem die Benutzung des Namens Locus zu gestatten und auch Schülerzeitungen kostenträchtig - zu deren wirtschaftlichen Ruin - abzumahnen. Allein im Internet gibt es über 800.000 Locus-Namen-Nutzer, die nach dem Antrag des Focus unerlaubt und unduldbar sind. Zum Test empfehlen wir die beliebte Suchmaschine Google und die Eingabe "locus" - Sie werden staunen! Da verdienen die Änwälte des Focus noch allein durch dieses Abmahnpotential sehr viel Geld.


Kommentare unbeteiligter Bürger:

Wir haben uns entschlossen demnächst die Volltexte zu veröffentlichen.
   

Wir wissen natürlich, daß es eine Reihe von Interessenten gibt, die davon profitieren, wenn deren Skandale vertuscht und nicht öffentlich gemacht werden, allen voran die Stadt Braunschweig, die schon erfolglos versuchte unsere Page zu verbieten. Die angedrohte Unterlassungsklage lief ins leere, weil unsere damalige Homepage plötzlich verschwand. Die Telekom als damaliger Hoster erklärte das mit einem technischen Fehler und dem Verlust der Sicherungskopien. Eine Notlüge wie sich herausstellte! Damit war dem Wunsch der Stadt Braunschweig entsprochen. Wir kennen die IP-Nummern und Aktionen der letzten Besucher vor dem Crash. Auch die Justiz sowie die politischen Parteien und deren "Volksvertreter" profitieren insbesondere bei den Wahlen von dem Verschwinden unangenehmer Wahrheiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, daß einige nicht wiedergewählt worden wären, wenn der Öffentlichkeit die Skandale bekannt gewesen wären. Doch die Zeit hat diese eingeholt, wie andere Internetseiten unter Beweis stellen!

Deutschland sollte und muß daher geholfen werden. Alle sind eingeladen, mitzuhelfen. Politische Bankrotteure, Korrupteure, Verfassungsuntreue raus aus Deutschland, Deutschland den Demokraten!



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