Art. 101 I GG; Seite 1044 Schmidt/Bleibtreu/Klein, Kommentar GG 6.Auflage;
6. Ausnahmegerichte sind unzulässig.
"Der einzelne soll auch hier vor unlauteren Verschiebungen in der Rechtspflege geschützt werden."
(Maunz, aaO, S.284; BAYVerfGH, NJW 1962, S.790).", ...