Betreuung (Entmündigung) droht!!!
Die Stadt Braunschweig wies bereits in der Zeitung für die ältere Generation "Seniorenspiegel" Nr. 6/1996 darauf hin, daß jeder Bürger, der ins Krankenhaus geht, eine notariell beglaubigte Vollmacht (inklusive Patientenvollmacht) für einen Beauftragten, in der Regel seine Familie, erstellen sollte, um sich gegen "Entmündigung" gemeint ist Betreuung von Amts wegen abzusichern.
Wie uns kritische Patientenberichte belegen, ist dieser Hinweis mehr als begründet. Amtsärzte und Richter sind täglich in den Krankenhäusern unterwegs, Patienten, die sich auffällig benehmen, austherapiert sind, unter starken Medikamenten stehen und sich daraus "seltsam benehmen" unter Betreuung, d.h. defakto zu "entmündigen" und unter Amtspflegschaft / -Betreuung zu stellen. Es soll dafür bereits beim Stationarzt Blankoformulare geben, Teile der Ärzteschaft würden mittun. Es gäbe Pflegekräfte, die sich nahe am Rande der sozialen und "Alterseuthanasie" bewegen würden.
Legt man die soeben in der BILD-Zeitung veröffentlichte Zahl zugrunde, daß 49 % unserer Bevölkerung der Meinung sind, Kinder seien entbehrlich und unwesentlich, keiner Mühe wert, muß man sich darüber nicht wundern, daß die Verwaltungen diesen Bürgern im Gegenzug anbieten, die Alten von Amts wegen zu entsorgen. So wie die Alten ihre Kinder abgelegt haben, legen diese ungeliebten entbehrlichen Kinder auch die Alten ab und stellen ihre Interessen in den Vordergrund. Da ist die Dienstleistung der "Entmündigung und Verschleppung" in vornehmlich kommunale Heime zur "finalen Entsorgung der Altenplage", um mit dem Unwort des Jahres 1996 -Amtsdeutsch- zu sprechen, gerügt vom deutschen Presserat, doch sehr willkommen.
Was dabei jedoch leicht übersehen wird ist, daß die Behörden zu beträchtlichen Betreuungs- und Verwahrungskosten die Vermögen der so "Entmündigten" zur Kostendeckung beizieht samt Ansprüchen aus der Pflegeversicherung. Wo noch Vermögen vorhanden ist, geht das zu Lasten des Erbes, daß die öffentliche Hand zur Haushaltsdeckung einzieht. Ob das den Erben gleichgültig ist, lassen wir mal offen. So sollen Anwaltskanzleien von solchen Betreuungen leben, um sich z. B. durch lukrative Hausverwaltungen Lohn und Brot sichern.
Der gleiche Trend zur Einziehung der Kinder in Amtsverwahrung und Amtsvormundschaft bei Scheidungssachen ist bei den Jugendämtern zu beobachten. Wir wissen nicht, ob es schon angebracht ist, hier von einem schwunghaften Menschenhandel zu sprechen, um dem öffentlichen Dienst und der Jurisprudenz die Arbeitsplätze zu erhalten.
Der Schritt von der Betreuung (Entmündigung) aus sachfremden Gründen zur ideologischen Euthanasie ist jedoch klein, die Grenzen verwischen. Dieses trifft nicht nur Alte und Kinder, sondern inzwischen auch Andersdenkende und Künstler. Nach Richtermeinung -Verwaltungsgericht Braunschweig, Antrag auf Entmündigung zu 4 B 4084/95- ist auch die Kunst- und technische Innovationstätigkeit nicht Kunst im Sinne des Art. 5 III Grundgesetz: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung", sondern Ergebnis einer pathologischen Geisteskrankheit. Der Antrag wurde vom Vormundschaftsgericht abgewiesen. Wir wissen aus zahlreichen uns gemeldeten Fällen, daß kritische Bürger bundesweit mit "Entmündigung" bedroht und massiv verfolgt werden.
Die Kommentierung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA führt dazu aus:
"Nr. 4 - Behinderte Beteiligte: Das Gesetz knüpft mit der Bezugnahme auf die erwähnten Krankheiten und Behinderungen an den Sprachgebrauch des neuen Betreuungsrechts an. Das Ersuchen um eine Vertreterbestellung nach § 15 SGB X aus den genannten Gründen soll nur der beschleunigten Verfahrensdurchführung dienen, nicht der Fürsorge für den Beteiligten, die ansich eine Betreuungsanordnung gebietet. Die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB setzt voraus, daß der Beteiligte volljährig ist. .... Für eine Vertreterbestellung nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X ist diese Voraussetzung der Volljährigkeit dagegen nicht notwendig; jedoch darf der noch nicht volljährige Beteiligte keinen Vertreter, weder einen gesetzlichen noch einen bestellten Vertreter haben (vgl. §§ 1773, 1909 BGB i.V.m. §§ 53 ff. SGB III). Zeigt sich die Notwendigkeit für eine Pflegschaftsanordnung für die Inempfangnahme der Rentenleistungen, so sollte mit der darauf gerichteten Anregung zugleich die Anordnung einer Pflegschaft auch für den Bereich des Rentenfeststellungsverfahrens angeregt werden..." (Anm.: Das Wort Pflegschaft ist durch das Wort Betreuung zu ersetzen.)
Dies gilt für alle Bürger, die Verwaltungsverfahren betreiben; sie können -und werden vielfach- unter der Falschanschuldigung einer "Geisteskrankheit" entmündigend betreut!
Die Gegenwehr gegen solche Falschanschuldigung durch die Behördenvertreter wird ebenfalls als "Geisteskrankheit" zur Überprüfung durch den Amtsarzt behandelt, wie es jüngst der Richter am Amtsgericht Braunschweig Lindemann zur Sache 117 C 4299/96(7) verfügte. Die Klage wurde von einem Künstler und Unternehmen des Freien Berufs angestrengt, gegen den die Stadt Braunschweig wider besseres Wissen zu vorliegenden Verträgen usw. behauptet, diese Unternehmung sei nicht erfolgsfähig (und daher einzustellen). Sie verhängt damit defakto ein Berufsverbot gegen einen Künstler unter dem Zeugnis von Beamten, Art. 5 III GG vorsätzlich zu mißachten. Der Kläger verlangte nun ganz einfach, die Stadt möge für Ihre Behauptung die Beweise vorlegen, sie steht mit ihrer Behauptung unter Beweispflicht. Der Kläger beantragte weiter die Unterlassung der Behauptung, wenn die Beweise nicht vorgelegt werden, ersatzweise ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000,-- DM zu verhängen. Das Gericht beauftragte den Kläger, ein amtsärtzliches Gutachten über seine Prozeßfähigkeit vorzulegen, bevor der Antrag bearbeitet wird.
Was er vergessen hatte: Der Kläger war der gleiche Künstler, gegen den der Vormundschaftsrichter Lindemann den Antrag Verwaltungsgerichts Braunschweig - zu 4 B 4084/95 -auf "Entmündigung" des Klägers abgelehnt hatte mit folgender Begründung: "Ich beabsichtige, kein Betreuungsverfahren gegen den Betroffenen einzuleiten, da sich aus den Verwaltungs- gerichtsakten und den von dem Betroffenen bisher eingereichten Unterlagen ergibt, daß eine Betreuung bei dem Betroffenen weder möglich noch notwendig ist. Der Betroffene ist in der Lage, seine Angelegenheiten im Sinne von § 1896 BGB selbst zu regeln." ( Beschluß Landgericht Braunschweig, richterliche Diensterklärung vom 16.3.1995 - R 12 T 18/95 -. Das Landgericht - RinLG Niestroj, kartete nach, daß die Kunsttätigkeit des Klägers, wenn schon keine Geisteskrankheit, so doch unbeachtliche Querulanz sei.
Dieser eigene Beschluß wurde dem Richter präsentiert. Er stellte daraufhin die Tätigkeit ein, verschleppt das Verfahren und verweigert das Recht. Die Kritik daran u.a.m. wird strafverfolgt durch die Stadt (Amtsgericht Braunschweig, 4 Cs 703 Js 4045/97). Sie fühlt sich beleidigt, weil der betroffene Künstler nicht öffentlich, in seiner Stellungnahme, auf die deutsche Geschichte hinwies unter Verweisen auf das SED- und Nazi-Regime.
Das ist verständlich insoweit, als sie davon ausgeht, daß falsche Behauptungen über die Bürger und die Meinung, Kunsttätigkeit sei eine Geisteskrankheit, gesetzlich legal sei. Tatsächlich verletzt das nicht nur die Menschenwürde und die guten Sitten, sondern auch alle Normen der rechtsstaatlichen Grundordnung. Das hat nur bisher noch keiner gerügt. Es gehört Zivilcourage dazu, und daran mangelt es erheblich. Es ist leichter, die Großeltern und die Kinder an den Staat zu verkaufen, als sich gegen solche Obrigkeit zur Wehr zu setzen.
Fassen wir zusammen: Bürger werden hier zur Handelsware degradiert und billig entsorgt, die Renten fließen so verdeckt in die öffentlichen Kassen zurück. Kranksein ist nicht länger ein medizinisches Problem, sondern ein Verwaltungsverfahren, das durch unwahre Unterstellungen vereinfacht wird nach Gesetz. Gegen die Anschuldigung, er sei geisteskrank, ist jeder Bürger wehrlos gestellt, die Kritik wird strafverfolgt!!!
Da es dem Kritiker unter Strafe verboten ist, seine Meinung zu äußern, verweisen wir auf die Lektüre zur jüngeren deutschen Geschichte, damit sich jeder selber eine Meinung bilden möge. Wie das örtliche Landesmuseum in seinen Schriftenreihen ausweist, waren Braunschweig, der Dom eine nationale Weihestätte, neugestaltet mit Reichsadler, Hakenkreuz und Fahnenfries anstelle des Bernwardkreuzes, so ein Foto in der Schrift "Museumspädagogisches Materialienheft für Kinder und Jugendliche Nr. 4 des Landesmuseums "Nationalsozialistische Diktatur in Braunschweig 1930-1945; Heinrich der Löwe wurde darin als Nationalheld verehrt als "Wegbereiter in den Osten" (Materialienheft S. 8) unter Führung des Ministerpräsident Klagges. Der Oberbürgermeister Ernst Boehme (SPD) wurde am 13.3.1933 von der Polizei und der SA gewaltsam aus dem Rathaus verschleppt, ohne Haftbefehl verhaftet und zum Rücktritt gezwungen, so bekundet es das Landesmuseum straflos. Weist der Künstler -zu besonders geschützter Meinungsfreiheit- und Bürger darauf hin, wird er strafverfolgt. Daher kann auch nicht auf Dr. Mengele, Roland Freisler, Hilde Benjamin und andere Prominenz unbeschadet verwiesen werden, da in Braunschweig die Geschichte anscheinend wieder mit dem Strafgesetzbuch neu geschrieben wird. Am 1. Oktober 1931, zwei Jahre vor der Machtergreifung, marschierten 104.000 Nazis unter Hitler, Himmler und den braunschweiger Genossen 6 Stunden in einem Großaufmarsch der SA unter der Hakenkreuzflagge. Die Nationalsozialisten bildeten im Freistaat Braunschweig zusammen mit der Deutschnationalen Volkspartei DNVP und der Deutschen Volkspartei DVP ein Bündnis. Die Juden wurden aus dem öffentlichen Leben entfernt, allein über 500 Juden aus dem Braunschweiger Land wurden von den Nazis ermordet, so das Landesmuseum.
Im September 1997 muß sich der Bürger fragen: sind wir wieder in der Nähe? Rund 80 Neonazis marschierten wieder, berichtete die Braunschweiger Zeitung. Im neuen Rat sitzt erstmals ein Ratsherr der Republikaner, gewählt von Bürgern, die mit ihrer sozialen Lage nicht mehr einverstanden sind und sich von den bürgerlichen Parteien verlassen sehen.
Hüten Sie sich also, zu meinen, diese Verschleppungen und "Entmündigungen" hätten etwas mit dem Denken des Nazi- und SED-Regimes zu tun; es geht tatsächlich nur um die Rückführung der Renten und Vermögen in die Hand des Fiskus und der Betreuer, und um die Bereinigung der demografischen Verwerfungen in unserer Gesellschaft nach dem Wunsche einer wesentlichen Minderheit der Bevölkerung, die sich selbst für entbehrlich erklärt, wenn sie ihre Kinder und Alten wegwirft oder durch Überstellung in Amtsverwahrung "entsorgt", denn jeder wird alt. Das wird verdrängt. Es stehen also nicht Ideologien dahinter, sondern wirtschaftlicher Pragmatismus: Die Überflüssigen schränken die eigenen Möglichkeiten ein, sind lästig und müssen daher weg, die eigenen Kinder wie die Alten, und alle machen mit. Das scheint alles zu sein.
Wir können solchen "Interessenträgern" dazu nur sagen: Suchen Sie nicht unsere Hilfe, bei uns liegen Sie falsch. Für solche Problementsorgungen stehen wir in keinster Weise zur Verfügung. Erwarten Sie auch nicht, daß wir Sie grüßen, wir verkehren vornehmlich mit Menschen.