Wohnen in Braunschweig
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Wohnen mit Perspektive.
Auszug aus einen mykologischen Gutachten vom Mai 2003 veranlaßt von einem Mieter
3.2. Mikroskopische Untersuchung:
Die mikroskopische Untersuchung von Abklatschproben aus den Stockflecken
lässt Myzelstücke verschiedener Schimmelpilze und deren vegetative
Sporen (Konidien) erkennen. Besonders auffällig ist hier u.a. eine Penicillium-Art,
die reichlich Sporen bildet. Ein damit übereinstimmendes Bild ergab
die Auswertung des mikrobiellen Aufwuchses aus Abstrichen auf den Nährböden
in den Petrischalen, wo schon nach wenigen Tagen die ersten Kolonien von
Hefe- und Schimmelpilzen und Bakterien sichtbar wurden (siehe Abb. 9-11). *)
Die Bakterien sind in diesem Zusammenhang von untergeordneter Bedeutung.
Unter den Stockflecken-Erzeugern konnten u.a. Pilze aus den Gattungen Penicillium,
Mucor, Aspergillus und Scopulariopsis nachgewiesen werden; daneben wurde
aus dem Bad/WC ein Hefepilz der Gattung Candida isoliert.
Weitere Ausszüge:
Die Keimdichte bzw. die Sporenproduktion der beteiligten Schimmelpilze an
den sichtbaren Schadstellen (Stockflecken) ist sehr hoch; davon ausgehend
war mit einer breiten Kontamination der befallen Räume im besonderen
und der gesamten Wohnung im allgemeinen zu rechnen. Stichproben, die außerhalb
der sichtbaren Befallszonen genommen wurden, haben diesen Verdacht bestätigt.
Da in den meisten der nachgewiesenen Pilzgattungen auch potenziell humanpathogene
Arten oder Stämme vorkommen, sollten die Schadstellen einer sachgerechten,
gründlichen Sanierung und die Wohnung, besonders die Räume 2, 3
und 6, einer umfassenden Reinigung unterzogen werden. Eine Desinfektion von
Bad/WC ist angeraten.
Die nachgewiesenen Pilze könnten u.U. folgende Krankheiten hervorrufen:
- Aspergillus spp.: Aspergillosen (u.a. Oto- u. Okulomykosen);
- Candida sp.: Candidosen (Candidiasis aller Organe);
- Mucor sp.: Phykomykosen (u.a. Sinusitis und Rhinitis);
- Penicillium spp.: Penizillosen (ähnlich Aspergillosen);
- Scopulariopsis sp.: Onchomykose.
Pilzsporen können außerdem asthmaähnliche Allergien hervorrufen.
Aus hygienischen Überlegungen muss die Wohnung teilweise als nur bedingt bewohnbar angesehen werden.
Ende des Auszugs.
*) Auf die Wiedergabe der Arbeitsabläufe und Darstellung der Bilder wurde verzichtet.
©2003