Lübeck
| In unserem Schwarzbuch 1999 hatten wir über einen Richter
berichtet, der sich zu viel Zeit gelassen hatte mit einer Notarprüfung.
Obwohl er Unregelmäßigkeiten in der Tätigkeit des Notars
festgestellt hatte, legte er den entsprechenden Prüfbericht erst neun
Monate später vor. In der Zwischenzeit war unter anderem eine Hypothekenbank
geschädigt worden, deren auf ein Anderkonto überwiesenes Geld
von dem Notar veruntreut wurde. Der Bundesgerichtshof bestätigte letztinstanzlich
die Rechtsauffassung der Bank, dass das Land Schleswig-Holstein für
den entstandenen Schaden haften muss. Einschließlich der zwischenzeitlich
aufgelaufenen Zinsen mussten die Steuerzahler 2,8 Mio. DM Schadenersatz
zahlen. Jetzt meldete sich eine weitere Bank, die ebenfalls zu den Geschädigten
des Notars gehört: Sie bot dem Land Schleswig-Holstein einen Vergleich
über 1.5 Mio DM Schadenersatz an. Die Justizministerin sieht keine
andere Möglichkeit. als auch dieses Geld anzuweisen. Mit einer Schadenersatzsumme
von inzwischen über 4 Mio DM entwickelt sich das behäbige Richtertempo
zum folgenreichsten Fall von Amtspflichtverletzung des Landes Schleswig-Holstein.
Quelle: BdSt, 1999
NJW 98, Heft 3, S. 142 ff