An die
Gattin des Bundeskanzlers,
Frau Doris Schröder-Köpf
Bundeskanzleramt
Schlossplatz 1
D-10178 Berlin
23. Nov. 2002
Ihr Zeichen:
V§V Zeichen: PR A 0102-11.02 II
Bezug:
Ihre Kritik an den Herren Bahring, Lafontaine und Brandt
Offener Brief, zur Veröffentlichung freigegeben:
Mit Bitte um Nachsicht wegen Überlänge des Schreibens aus gebotenem Anlaß.
Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,
mit großem Interesse verfolgen wir Ihren öffentlichen Diskurs
über die Kanzlerkritik. Wir haben dazu einige Nachfragen. Wir wären
Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns da weiter helfen könnten. Für
eine rasche Antwort wären wir Ihnen sehr verbunden.
Zu Herrn Brand:
Herr Brand hat mit seinem Lied, das offenbar große Zustimmung in der
Bevölkerung gefunden hat aufgrund der aktuellen Lage, Arbeitsplätze
gesichert, erheblichen Umsatz getätigt zur Steuerpflicht - Schlüssel
nach „Das neue Musikrecht“ AMA-Verlag, 2001:
Gesamtpreis: 18,-- €. Davon: Künstler = 0,72 €; GEMA 1,08 €; Herstellung
- CD-Rohling, Box, Booklet = 0,61 €; technische Herstellung Inhalt = 3.01
€; Marketingkosten und Produktwerbung = 2,99 €; Großhändlerspanne
= 3,34 €; Einzelhändlerspanne = 3,76 €; Mehrwertsteuer = 2,49 € (verdoppelt
sich nach den neuen Steuergesetzen).
Wenn Herr Brand also 500.000 Platten verkaufen sollte macht das in Summa
= 1,245 Mio € Mehrwertsteuer für Hans Eichel; 540.000 € für die
GEMA; 305.000 € Umsatz für die Zulieferungsindustrie (zu ca. 35 % Gesamtsteuer
= 106.750 € für Hans Eichel und die Kommunen; 1,67 Mio € für den
Großhandel (zu ca. 35 % Gesamtsteuer = 584,500 € für Hans Eichel
und die Kommunen); 1,88 Mio € für den Einzelhandel (zu ca. 35 % Gesamtsteuer
= 658,000 € für Hans Eichel und die Kommunen); 1,505 Mio € für
die Technik (zu ca. 35 % Gesamtsteuern = 526,750 € für Hans Eichel und
die Kommunen); 360.000 € für Herrn Brand (zu ca. 35 % Steuern = 126.000
€ für Hans Eichel). „Gesamtumsatzsieger“ ist Hans Eichel mit
3,247 Mio Steuereinnahme. Von einem Gesamtbruttoumsatz von 9 Mio. €. Das
sind ca. 33,35 % Steuern im Mittel vom Gesamtbrutto. Das sind nur die Zahlen
für eine handelsübliche Standard-CD, alle übrigen Verwertungen
nicht gerechnet.
Herr Brand hat mit seiner Idee einen wertvollen Beitrag zur Beseitigung des
Haushaltsnotstandes als mittelständisches Unternehmen des Freien Berufs
gem. EStG, UStG und KSVG geleistet. Ohne seine Idee wäre Hans Eichel
um den Betrag ärmer, müsste noch mehr gespart werden. Daß
in der heutigen „schrillen“ Gesellschaft ein Erfolg und die dazu gehörige
Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit nur noch mit „starken Maßnahmen“
möglich ist hat sich als Allgemeinwissen der Marketing- und Werbebranche
herausgestellt (vgl. Werbung Benneton, Media-Markt u.v.a.; vgl. auch die
teils wagemutigen Dekolletes der Gattinnen und selbstständigen Damen
bei wichtigen gesellschaftlichen Anlässen samt auflagensteigernder ausschweifender
Darstellung in der „Yello-Press“). Von Ihrem Gatten ist eine solche Steuer-
und Gewinnschöpfung nach Haushaltsnotstandslage bisher erkennbar nicht
gelungen außer, als er für einen Anzughersteller modelte in Nebentätigkeit.
Beweis: die Rücknahme seiner Wahlversprechen, der massive Rückgang
der Staatseinnahmen zum Haushaltsnotstand, die Neuverschuldung über
3 % zum EU-Verfahren. .
Wir können Ihre Kritik daran daher nicht nachvollziehen, wenn Herr Brand
Erfolge tätigt, die Ihr Gatte von uns Bürgern dringend einfordert,
und der gute Mann damit genau das tut nach den Regeln der modernen Unterhaltungsgesellschaft,
dessen Teil er Kraft Beruf ist, was Ihr Gatte fordert.
Auch der Vorhalt, er sei einer, der parasitär sein Geld verdiene, erscheint
uns weit überzogen und schon aus dem o.g. Zahlenwerk in der Sache widerlegt,
damit nicht nachvollziehbar. Der Mann verdient mit dem Hit Geld und zahlt
entsprechende Steuern, an dem Produkt hängen viele weitere Nutznießer
und Arbeitsplätze, die er daraus erhält. Er folgt damit der allgemeinen
politischen Konvention „Geld ist Geld vor allem anderen, auch vor den
eigenen Wahlversprechen“. Der Mann verhält sich damit politisch vollkommen
korrekt. Was ist daran parasitär, wenn das Mann Geld in die Kasse schaufelt?
Parasiten bringen üblicherweise nichts mit, sondern nehmen etwas weg.
Würden Sie uns bitte erläutern und darlegen, was Sie damit meinen
und daran verwerflich ist? Wir sind sehr neugierig auf Ihre Meinung.
Zu Herrn Lafontaine:
Es kann dahin gestellt bleiben, ob ein Vergleich mit Herrn Brünig zweckmäßig
ist. Wie Herr Lafontaine im Fernsehen präzisierte, geht es ihm um das
Problem der Destabilisierung und Verelendung Deutschlands durch eine kontraproduktive
Politik als strukturelles Grundsatzproblem, da das Problem in der deutschen
Geschichte schon einmal den Staat zerrüttet und zersetzt hat mit dem
Ergebnis des Umsturzes in die bekannte Diktatur. Ein solcher Umsturz in eine
Diktatur (in der Form der Monarchie ist insbesondere im rechtsextremen Bereich
Bestandteil der politischen Forderungen, vgl. das Schrifttum des „Deutschen
Kollegs“ u.a.m. der Autoren Oberlercher und Mahler zum „Vierten Reich“) ist
abzuwenden und zu vermeiden. Gerade die rechte Szene sucht ihre Klientel
insbesondere im Bereich der sozial Schwachen und der Jugend mit großem
Erfolg insbesondere in den neuen Bundesländern, diese Denkwelt ist inzwischen
auch in Akademikerkreisen „salonfähig“ geworden, wie die Verfassungsschutzämter
hinweisen. Die Besorgnisse des Herrn Lafontaine erscheinen uns aus dem eigenen
Verbandsgeschehen wohlbegründet.
Bester Beweis (als Ausriß aus vielen Fällen ähnlicher Arten):
Der Fall O. in Braunschweig zu Fall-AZ und Gerichtsakten: Die Anzeige der
Verbreitung des „Auschwitz-Märchens“ durch einen Amtswalter vor Zeugen
wurde damit belohnt, daß keine Sanktion des Verbreitenden erfolgte.
Im Gegenzug wurde der Anzeigende abgestraft, erfolgreich der Freiheit beraubt
unter für ihn - als Schwerbehinderten, der 6 Angehörige in Auschwitz
im Gas verlor - entwürdigenden und lebensgefährlichen Umständen,
da das Gesundheitsamt ihm volle Gesundheit und Haftfähigkeit sowie „Gefährlichkeit“
falsch attestiert hat, obwohl der Anzeigende nach den Arztdokumenten schwerstbehindert,
Diabetespatient und während der Haft in Rekonvaleszenz und Nachsorge
(damit medizinisch haftunfähig) nach einer lebensbedrohenden Tumoroperation
war als Herzinfarkt- und Schlaganfallpatient. Der betroffene verließ
die Haft nach drei tagen, als insulinpflichtig nicht ausreichend versorgt,
mit Pilzerkrankungen aus Hygienemängeln in der Haft zu Amtsarzt- und
Hygieneamtsfehler. Es erging Anzeige an die Seuchenpolizei. Geschehen ist
nichts. Die befaßte Justiz bis zum BVerfG befand das unbedenklich.
Vor dem BVerfG darf für die NPD der Mitautor des Schrifttums zum Vierten
Reichs - „Chefideologe der NPD“ nach deren öffentlichen Bekunden ein
Anwalt plädieren, der als „Konvertit“ ein rechtskräftig verurteilter
ehem. linksextremer gewaltbereiter Terrorist ist. Dieser darf als Anwalt
tätig sein und genießt als vor dem Bundesverfassungsgericht zugelassen
„die höchsten Staatsweihen“. Nicht vergleichbar damit sind die Karrieren
Fischer und Schily, einstmals Verteidiger und politische Aktivisten der linken
Szene. Es ist daraus beim Volk der Anschein entstanden, das extremes Verhalten
ein wesentliches Mittel zur Beförderung der Karrieren in höchste
Staatsämter sein könnte.
Weiterer Beweis:
Der Fall P. in Braunschweig zu Fall-AZ und Gerichtsakten: Herr P. ist bildender
Künstler und Patenteigentümer sowie gerichtsbestellter Patentverwalter.
Im Zuge umfangreicher Auseinandersetzungen um die Patentverwertung und Durchführung
der Vollstreckung rechtskräftiger Gerichtsurteile, die er als Gläubiger
erstritten hat, wurde ihm vom Mitgläubiger Stadt Braunschweig aufgegeben,
die laufende Vollstreckung und Patentverwertung zu unterlassen. Zur Bekräftigung
wurde ihm der Besuch eines Rollkommandos zur Erledigung von Verwaltungsverfahren
angedroht, wenn er weiter auf der Patentverwertung und Urteilsvollstreckung
bestehe. Anlaß: eine Amtshaftungssache zur Schuldnerschaft der Stadt
als Mitgläubiger. Die Kritik an dieser Vorgehensweise wurde wegen „Majestätsbeleidigung“
auf Stadtantrag strafverfolgt unter erfüllter Freiheitsberaubung. Gegen
den das Rollkommando androhenden Mitarbeiter der Stadt erging verdeckt eine
Disziplinarbestrafung, die Tat ist gestanden, die Stadt entschuldigte sich
halbherzig. Den Schaden will sie nicht heilen. Die Staatsanwaltschaft
verweigerte die Ermittlung mit der Begründung der verbotenen Doppelbestrafung
im Wissen, daß die Disziplinarbestrafung die strafrechtliche Verfolgung
nicht ausschließt. Fortan ist die Androhung, durch Rollkommandos der
Behörde zusammengeschlagen zu werden, wenn man unliebsame Anträge
stellt, und die Strafverfolgung der Kritik daran „justizbestätigt unbedenklich“.
Die tätliche Gewalt des Staates gegen die Bürger, das Zusammenschlagen
derselben durch „Rollkommandos“ (hist. eine Spezialeinheit des NS-Regimes
gegen Juden und Andersdenkende, die für ihre Brutalität gefürchtet
war) ist damit „offizielles Rechtsmittel und salonfähig“ gemacht worden,
so der bei den Betroffenen und Kenntnis habenden Bürgern erweckte Anschein.
Das kausale schlüssige Motiv der Justiz bezeugte zu AZ. der ehem. Präsident
des LG Braunschweig, Tenor: „Einzelne erhalten kein Recht, weil sonst intern
Köpfe rollen würden“. Ein namentlich benennbarer Staatsanwalt bestätigte
als Zeuge die politische Weisung im Lande Niedersachsen. Viele andere Bürger
sind in vergleichbaren Fällen angegriffen und schwerst in Leib,
Leben und Existenz geschädigt worden. Es gibt Tote z.B. durch Folgeerkrankungen,
Suizide aus Verzweifelung der geschädigten Opfer insbesondere in der
sogenannten „Mobbing-Szene“., wie rechnen solches Vorgehen der Behörden
diesem Bereich als „Staatsterrorismus gegen das eigene Volk“ zu. Richter
und Anwälte wurden bereits in Gerichtssälen erschossen von erkennbaren
Verzweifelungstätern in für sie auswegloser Lage. Wie das eigene
Staatsvolk zu demoralisieren und zu „mobben“ ist kann in der geheimen Richtlinie,
die als „Generalhandwerkszeug ideologieunabhängig“ verstanden werden
kann, des Ministeriums für Staatssicherheit MfS der ehem. DDR AZ.: 100/76
zur Vorgehensweise und Organisation der „operativen Vorgehensweisen“ gegen
„Staatsfeinde“ nachgelesen werden als Richtlinie für jede politische
Diktatur. Die Kritik daran steht unter der Bedrohung der Strafverfolgung
wegen „Majestätsbeleidigung“. Damit wird das Volk genötigt, zu
schweigen.
Jüngst wurde das Begehr der deutschen Richterschaft, das Grundgesetz
dahingehend abzuändern, „daß alle Staatsgewalt vom Volke und der
Richterschaft ausgehe“, vom Bundesverfassungsgericht im Vorfeld abgewiesen.
Grund dieses Richterbegehrs: Abwehr der parteipolitischen Eingriffnahme in
die richterliche Tätigkeit zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit.
Nebenfolge: mit dem Spruchrichterprivileg zur Unanfechtbarkeit wäre
der politische Wille des Staatsvolkes umgangen und ausgeschaltet worden.
Real ginge dann alle Staatsgewalt allein von der Richterschaft aus Kraft
Bindung des Spruchrichterentscheids auch gegenüber der Gesetzgebung.
Die Richtermeinung skizziert sich in zwei Verfügungen/Beschlüssen
zu AZ, die zusammengefaßt sagen: „Die gesetzliche Rechtsschutzgarantie
gewährt Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen diesen (Verwaltungsgericht
Braunschweig, Leitsatz des Beschlusses v. 13.5.1993); „Vorliegend ist das
Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher
zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen (zu Amtshaftungssachen)
und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“ (AG Soltau, v. 6.5.1998
- 1460-%- 6 XVII F 20; es ging um den Versuch einer Prozessentmündigung
wegen Justizkritik). Die Einwände des Bundesgesetzgebers (Bundestag
zu Petitionen), daß es Rechtsschutz auch gegen Richter gibt nach Gesetz
(§§ 336, 339 StGB) und die Ministererklärungen, daß
sich auch die Justiz Kritik gefallen lassen müsse, wurden als unbeachtlich
abgetan. Die Meinung der Richterschaft über das Volk brachte der
ehem. Verfassungsrichter Mahrenholtz im Fernsehen in einem interview auf
den Punkt: „Der normale Bürger sei zu dumm, den höheren Gedanken
der Richter zu folgen und diese zu begreifen“.
Ab 1918, nach dem Untergang des Kaiserreichs, lehnte die Richterschaft die
demokratische Verfassung der Weimarer Republik als „Hochverrat an der Majestät
des Kaisers und der kaiserlichen Gesetze“ ab. Sie erklärte zum Amtseid,
diesen nicht aus Überzeugung, sondern aus Gründen der Vermeidung
der Entlassung zu leisten. Sie beklagte den Verlust der reichseinenden „Harmonie
der Wertordnung des kaiserlichen Ständestaates und des kaiserlichen,
damit gottgegebenen Gesetzes“. Wesentlicher Grund: Die Aufhebung der Unkündbarkeit
der Beamten und Richter im neuen Beamtengesetz der Weimarer Republik. Als
Hitler die Unkündbarkeit wieder einführte und als weiteres Privileg
Gehaltserhöhungen und die Rechtsstellung der „besonderen Richterehre“
drauf legte 1933, sei die Richterschaft in der überwiegenden Mehrheit
„im Wettlauf“ übergelaufen. Das Gesetz „Hitler zu lieben“ und die Nichtliebe
als Straftatbestand zu bestrafen folgte der Anregung der Richterschaft. Die
missliebig gewordenen demokratietreuen Juristen wurden wie die Juden mit
dem Rechtsberatungsgesetz aus dem Amt entfernt. Damit waren die Justiz und
Verwaltung nach 1933 „umfassend gesäubert“. Nach 1945 unterblieb
weitgehend die Entnazifizierung auf betreiben der Justiz, auch hochbelastete
Juristen setzten ihre Karrieren weiter fort und stiegen in höchste Ämter
auf, den neuen demokratischen Rechtsstaat bestimmend und auslegend; so der
Bundesjustizminister in seiner Dokumentation „Im Namen des deutschen Volkes
- Justiz und Nationalsozialismus“, 4. Aufl. 1996 - Ausstellungskatalog, Hrsg.
Der BJM. Der Entwurf der Verfassung des Vierten Reichs der Autoren Oberlercher
und Mahler (Schrifttum des „Deutschen Kollegs“, Würzburg), sieht vor,
die BundesRD gewaltsam umzustürzen und die Monarchie mit einem deutschen
Reichsregenten wieder einzuführen. Die Gesellschaft soll in fest gefügte
Kasten und Klassen ohne Auf- und Umstiegsmöglichkeiten geordnet werden,
wobei die sozial Schwachen in Arbeitslagern kaserniert und zu Zwangsarbeit
verpflichtet werden sollen. Sie werden der Parteizugehörigkeit der neuen
SPD zwangszugewiesen. Die Beamten und der bürgerliche Mittelstand wird
in die neue CDU zwangseingewiesen, die Wirtschaft der FDP überstellt.
Die Staatsführung bleibt Mitgliedern vermutlich der NPD. Nur die Staatselite
ist zugangsberechtigt, der neue Staatsregent wird aus dem Kreis der Beamten,
Richter und des Offizierskorps gewählt als zugleich alleiniges Wahlgremium.
Die Parlamentseröffnung soll in Wien stattfinden mit der großen
Huldigung der Reichsinsignien des heiligen römischen Reichs deutscher
Nation von Karl dem Großen. Die Parteien sind nicht befugt, eine von
der Staatslenkung abweichende Meinung zu vertreten, das gilt als Staatsverrat,
gleiches gilt für die Parlamente. Der deutsche Reichsregent wird zugleich
zum Religionsführer erhoben, da dieser neue Reichsgedanke zugleich Glaubenssatz
und Glaubensdoktrin sein soll, zur Ersetzung des Papstes in Rom. Deutschland
soll führende Weltmacht werden unter Vorherrschaft des deutschen Nationalismus
und der deutschen Rasse. Es sollen die ideologischen und taktischen Fehler
korrigiert und nachgebessert werden, die das NS-Regime gemacht habe. Die
Menschenrechte werden als Hochverrat an der Rasse und am Volk verurteilt,
deren Vertreter sind pauschal abgeurteilt zur Verfolgung defakto durch jedermann,
vgl. das Schrifttum des „Deutschen Kollegs“.
Wir teilen Ihre Kritik an Herrn Lafontaine insoweit, verehrte Frau Schröder-Köpf,
das heute nicht die gleichen Bedingungen herrschen wie seinerzeit vor 1933.
So haben z.B. die politischen Parteien keine eigenen Armeen und Waffenlager
mehr wie seinerzeit die NSDAP mit ihrer SA und SS oder die kommunistischen
und sozialistischen Parteien mit eigenen Organisationen und auch das „konservativ-bürgerliche
Lager“ mit den Freicorps, den Fragmenten der kaiserlichen kaisertreuen Reichswehr.
Insoweit ist das politische Klima mit dem heutigen nicht vergleichbar. Heute
betreibt nur noch die rechtsextreme Szene öffentlich besichtigbar -
das Fernsehen berichtete u.a. - Wehrsportübungen, z.B. im aufgelassenen
privaten Steinbruch bei der Gemeinde Destedt nahe Braunschweig auch mit scharfen
Waffen und Sprengmitteln, unter Aufsicht der Polizei, daher unschädlich,
so die dazu befragte Polizeidirektion, Abt. MatR. Die Unbedenklichkeit bestehe
schon deshalb, weil die dort Übenden Inhaber von legalen Waffen und
Waffenbesitzkarten seien, auch die sozialhilfebedürftigen „Skinheads“,
so daß davon keine Gefahr ausginge und die Polizei alles unter Kontrolle
habe. Wie schwer, selbst für bedrohte Bürger nahezu unmöglich
es ist, einen Waffenschein zu erhalten - Schießausbildung Pflicht -
(Ausnahme ist die Mitgliedschaft in Schützenvereinen) und öffentlich
scharfe Waffen tragen und benutzen zu dürfen setzen wir als bekannt
voraus.
Die ideologische Regelung als Ständestaat zur sozialen Staatsordnung
bedarf nicht der Anlehnung an rechtes Gedankengut. Der Ständestaatscharakter
ist implement auch in der insbesondere stalinistisch-sozialistischen Weltordnung
nach der Vorlage Marx und Lenin im gesellschaftlichen Leitbild des Arbeiters
als Staatenlenker. Der oberste Staatsarbeiter Stalin hat das zur Vollkommenheit
gebracht. Weltbild des Sozialismus ist die Wohlfahrt des Arbeiters als Symbol
des Geknechteten und das Feindbild des „Kapitalisten“.
Dem steht die Weisung der nds. Landesregierung gegenüber, daß
Sozialhilfeempfänger grundsätzlich als abhängig beschäftigte
zum Sozialabstand zur Leichtlohngruppe 3, der untersten Stufe der Beschäftigungsverhältnisse
für Geringgebildete und Geringbemittelte (leichte Hilfsarbeiten) eingestuft
und als solche beruflich und förderpolitisch behandelt werden zur Pauschalität.
Die tatsächliche (gesetzlich vorgeschriebene) Einzelfallprüfung
und der Schutz der sozialen, beruflichen und sonstigen Besitzstände
ist aufgehoben ohne entsprechende Gesetzesänderung der Bundesgesetze,
die solche Pauschalierung grundsätzlich verbieten und gebieten, daß
die Betroffenen unter Aufbietung aller Besitzstände - insbesondere der
beruflichen - schon vor Eintritt der Notlage zu helfen ist, diese zu vermeiden.
Diese Denkweise ist sowohl durch das Hartz-Konzept der „Ich-AG“ etc. veraltet
und überholt wie durch die Sozialamtspraxis der Stadt Kassel, Betroffene
mit großen Erfolg (Samt Einsparungserfolg für den Haushalt) selbstständig
als Unternehmer zu machen. Da das Amt hier hochqualifiziert als Unternehmens-
und Kapitalberater tätig ist und die unternehmen längerfristig
beratend begleitet, ist die Konkursrate weit unter dem Bundesdurchschnitt
bei ca. 2,5 %. Jeder so Entlassene hat ca. 2 weitere gewerbliche Arbeitsplätze
geschaffen im Mittel. Das sind bei ca. 300 Selbstständigen nochmals
600 neue feste Arbeitsplätze, die Sozialabgaben schaffen. In der Braunschweiger
Zeitung wird heute zum Thema Arbeitsmarkt berichtet, daß die unternehmen
nur noch junge gut ausgebildete Mitarbeiter einstellen (bs. Ca. 40 Jahre
Höchstalter), so daß sich daraus gebiete, daß arbeitslose
hochausgebildete ältere Bürger überwiegend freiberuflich,
also selbstständig als Unternehmen, tätig sein sollten als einzige
Möglichkeit des Gelderwerbs als nicht öffentliche Sozialleistung.
Dieses wird in Niedersachsen offen bekämpft. Solche Antragsteller werden
wie o.g. mit Rollkommandos bedroht, sie zusammenzuschlagen, wenn sie weiter
solches Gedankengut verfolgen und sich aus der Notlage befreien wollen. Das
steht ihnen nach Kastenordnung nicht zu. Die Kritik daran wird in Niedersachsen
auf politische Weisung strafverfolgt. Den rechtsextremen Gruppierungen ist
nach deren Bekunden eigen, daß sie ihre Zielsetzungen nicht an eine
Partei binden, sondern begierig jede gesellschaftliche Handlung aufgreifen
und als „Umsetzung ihrer Ideologie“ okkupieren, die geeignet erscheint, der
eigenen Ideologie nahezustehen oder in Vorwegnahme das umzusetzen, was die
rechtsextreme Ideologie fordert. Wenn also eine Landesregierung ein solches
„Ständemodell“ pflegt und fördert, kann geschehen, daß auf
den HomePages und Publikationen der Extremisten zu lesen sein kann, daß
da bereits wieder eine Einforderung realisiert worden ist. Durch wenn ist
denen vollkommen gleichgültig. Es ist immer ein Sieg, wenn etwas verwirklicht
wird, das den Anschein erwecken könnte, vgl. die Publikationen und Strategiepapiere
(vgl. die Berichte der Verfassungsschutzämter). Siehe auch die als Siege
gefeierten Demonstrationserlaubnisse der Gerichte. Es hat erklärte Methode,
die legalen Mittel des Rechtsstaates gegen ihn zu wenden, um ihn zu beseitigen,
ebenda nachzulesen.
Zur Schwarzarbeit zur Überwindung von Notlagen zwingt auch die Regel,
daß Erwerbseinkünfte bis auf die Freibeträge abgeschöpft
werden, so daß es Hilfebedürftigen unmöglich ist, durch Gewinnerwirtschaftung
und Ansparen von Einnahmen selbst wieder erwerbs- und leistungsfähig
zu werden. Die einzig mögliche Umgehung dieser gesetzlichen Schranke
ist Schwarzarbeit und Nichtdeklarierung der Einnahmen bei den Behörden,
also unerlaubtes Handeln. Der Staat zementiert hier ohne Not, fördert
Not und gebietet Not und u.U. unnötige Lasten für die Haushaltskassen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum solche Schranken überhaupt errichtet
werden, sie sind nicht wirtschaftlich. Je schneller je mehr jemand verdient
und daraus - nach Ersatz der Notwendigkeiten dazu - Gewinne schöpft,
umso schneller ist die Notlage behoben, kann der Betroffene auch die Sozialleistungen
- üblicherweise in Raten - zurückerstatten. Die pauschale Abschöpfung
vor Bedingung der Notlage ist nicht nur gesetzlich verboten. Sie schreibt
diese zur Unentrinnbarkeit auf Dauer fort, jede Arbeit wird damit unnütz,
jede Motivation zu eigenem Engagement wird daraus abgetötet, jeder Versuch,
sich selbst zu befreien, wird abgestraft. Daraus werden erkennbar zugleich
Einnahmen abgeschöpft, die der Leistungsträger sonst wohl nicht
erhalten würde, wenn er frühzeitig die Betroffenen aus der Leistung
entließe. Da die Sozialhilfe neben der Abschöpfung weiter läuft
kann wie bei dem o.g. Bankenmodell ein Leistungsausgleich nicht stattfinden,
der Betroffene bleibt immer in Unterdeckung. Daraus macht es Sinn besonders
die Geringverdienstangebote zu fördern, die Betroffenen in diese - zu
Zusatzleistungen der Sozialhilfe zu nötigen und die Überschüsse
einzuziehen zur Rückführung der Leistungen. Die Bedürftigen
arbeiten daher weiter für die Sozialhilfe zuzüglich des Freibetrages
von derzeit ca. 70 € Zuverdiensterlaubnis. Man kann sie auch als billige
„Kommunalsklaven“ ansehen insbesondere dann, wenn sie für Löhne
von 1-3 Euro zwangsverpflichtet werden.
„Sozialschmarotzer“ sind hier nicht die Sozialhilfeempfänger!
Diese soziale Stigmatisierung und Ausgrenzung in eine definierte Kaste ist
wirksamer als die Verbringung in ein geschlossenes Lager hinter Stacheldraht
zur Zwangsarbeit. Der moderne Ständestaat benötigt erkennbare Lager
nicht mehr. Die verdeckte Gettoisierung und Stigmatisierung, das Bildungs-
und Informationsgefälle, die räumliche Beschränkung und Ausgrenzung
von den normalen Lebensäußerungen und -üblichkeiten ist erheblich
wirksamer und nachhaltiger, sie vernichtet zugleich den innersten menschlichen
individuellen Kern, sie wirkt als eine „Gehirnwäsche“ unter Implementierung
der Schuldgefühle des eigenen Versagens, die in etlichen Fällen
letztlich zur vollkommenen Verelendung und zum Suizid als einzigen Ausweg
aus einer ausweglos gewordenen Welt führt. Hier töten unblutig
politische Worte, Bescheinigungen, Antragsformulare und Gerichtsurteile.
Ein Staat, der seine Bürger so verelendet und sie darin festhält,
ist revolten- und sturmreif. Hier geben wir auch Herrn Baring ungeschmälert
Recht, wenn er das Volk friedlich unter dem Friedensmotto „Wir sind das Volk“
auf die Barrikaden ruft. Herrn Baring kann man wirklich nicht extreme Positionen
oder Eifer nachsagen, er ist im eher konservativen Kern der bürgerlichen
demokratischen Mitte fest verankert, liest man seine Vita.
Neu ist in der deutschen Geschichte, daß hier die Bürger auf die
Barrikaden gerufen werden, nicht den Staat, die Regierung umzustürzen
und einen anderen Staat an seine Stelle zu setzen, sondern die demokratisch
verfasste Grundordnung gegen die Zersetzung von innen heraus zu verteidigen
gegen Korruption, Unfähigkeit, eine überbordende Verwaltungsüberwut,
die lähmend den Staat weitgehend stillegt und die Haushalte zu bis zu
zunehmend 80 % abschöpft, gegen eine unbrauchbar gewordene Justiz, die
selbst als verludert und korrupt sich darstellt zum o.g. Zeugnis zur Willkürlichkeit
der Rechts- und Justizgewähr, und gegen eine die Demokratie und ihre
Einrichtungen und Errungenschaften zerstörende Politik und Haushaltslage,
die jene fördert, die Hand an den Staat legen, und jene abstraft, die
dagegen Beschwerde führen, beweisbar zu o.g. AZ. An der Spitze
dieser „Bewegung für Deutschland“ steht der ehem. Bundespräsident
Roman herzog höchstselbst mit seinem Aufruf zu mehr Zivilcourage und
Bürgersinn, wie seiner aktuellen Feststellung der inzwischen eingetretenen
Vertrauenskrise der Bürger, ausgelöst durch die Politik Ihres Gatten
und seiner „Freundeskreise“. Das gilt auch für seinen Amtsvorgänger
und sein hochberühmtes „Ehrenwort“. Hier geht es also um grundsätzlicheres
als um Ihren Gatten. Er trägt jedoch derzeit die politische Verantwortung.
Insoweit können wir die Kritik der Herren Lafontaine und Baring doch
nachvollziehen, daß ein armes Volk zum staatlichen Zusammenbruch führen
muß und eine Politik, die das fördert und billigt, staatszersetzend
wirkt und zu beenden ist.
Zu erwähnen ist der Mittelstand. Wie jüngst publiziert erfreut
sich eine Praxis großer Beliebtheit in Bankenkreisen, jeder Innovator
und Existenzgründer lernt das umfassend kennen, daß dem wirtschaftlichen
Mittelstand Investitionskapital durch folgende Praxis entzogen wird:
Man vergibt anstelle von billigen Fördermitteln und Betriebsmittelkrediten
(um 4 % Zins) teure Dispokredite (bis 18 % Zins) ausschließlich. Wer
anderes wünscht kann die Bank wechseln. Diese Kredite wurden mehrfach
über sonst unbrauchbare teure Kapitallebensversicherungen etc. abgesichert
mit die Konten belastenden Zusatzkosten (verkauft durch die Banken). Die
Gesamtkostenbelastungen führen sicher zu laufenden Unterdeckungen und
einem hohen Überziehungszinsaufkommen. Nach ca. 7-10 Jahren hat sich
der Kredit verzinst. Gute Markterfolge, welche die Konten glatt stellen oder
selbst Zinsausschüttungen an den Kreditnehmer bewirken, stören
und verderben dieses Geschäft. Das ist nicht interessant. Nach Ablauf
dieser „Verfallszeit der Unternehmung“ ist der bankrott der Unternehmung
geschäftsrelevant: Ein verlorener kredit kann steuerlich abgeschrieben
werden, er wird der Bank zusätzlich aus der bankinternen Rückversicherung
über die Bundes- und weitere Banken ersetzt. Der Kreditnehmer erfährt
davon nichts. Gegen ihn wird nach Kündigung aller Kredite und Konten
nach erfolgter Feststellung der Nichterfolgsfähigkeit und Konkursreife
aus fortlaufender Unterdeckung vollstreckt unter Pfändung des persönlichen
Restvermögens und aller Sicherheiten. Der so Ausgepfändete fällt
der Sozialhilfe und Arbeitslosigkeit anheim, sein Personal ebenfalls. Die
Schuldenlast deckelt ihn lebenslang (Quelle: H.G. Möntmann, „Die Bank
als Räuber….“, Knaur.Verlag, 2002, als plakativer Ausriß der Fachpublikationen)
Während die Binnenwirtschaft zunehmend verfällt, insbesondere der
bankabhängige eigenkapitalarme Mittelstand, hat sich die Gewinnlage
der Geldwirtschaft prächtig entwickelt, die Gewinne wurden seit 1990
vermehrfacht zur Freude der Aktienmehrheitseigentümer, Im wesentlichen
die bankeigenen Fondgesellschaften und Banken im Direktgeschäft selbst
untereinander, an die ja auch die dann gepfändeten Kapitalanlagen der
Betroffenen verpfändet sind zur Gläubigerpfandnahme der Banken.
Ein Bankfachmann ließ dazu wissen, daß die Umsätze aller
Bürger für diese Geschäfte wegen zu niedrigen Summen nicht
mehr interessant und damit förderwürdig seien.
So vernichtet man flächendeckend den „Deutschen Grundrohstoff“, die
berufliche Kompetenz, die Erfahrung, das Engagement, Patente und Lizenzen
ggf. der deutschen Bürger, und wir haben kein Öl, kein Gold, keine
Diamanten, mit denen wir innovationstransferfrei handeln können. Wir
haben in Deutschland lediglich das Know How unserer kreativen engagierten
Bürger, die darin zu den Besten der Welt zählen, läßt
man sie arbeiten. Diese Existenzen zu vernichten heißt, Brand an die
eigenen Rohstoffvorräte zu legen und diese zu vernichten, damit die
Wirtschaftsgrundlage unserer Gesellschaft. Diese kreativen Menschen - die
wie Herr Brand selbst „aus Unmöglichkeiten noch Gold machen können“
- nennen Sie Leute, die sich „parasitär“ verhalten? Wir sind entsetzt
und bestürzt über diese Meinung.
In einem Punkte irrt Herr Lafontaine, wenn er die Mängellage in Deutschland
Ihrem Gatten allein zudiktiert, hier teilen wir Ihre Kritik. Viele sind daran
beteiligt.
Zu Herrn Baring:
Als 1918 der Krieg verloren war, Hunger herrschte und das Volk verelendet
war zur Hoffnungslosigkeit, bildeten sich Arbeiter- und Soldatenräte
und übernahmen unter Waffen die Macht in einer Revolution. Sie machten
dem Krieg das Ende u.a. durch Stillegung der deutschen Hochseeflotte und
führten die Kapitulationsreife herbei, bis sie selbst vertrieben und
abgelöst wurden zum Ersatz durch die Weimarer Republik als erster demokratischer
Gesamtstaat auf deutschem Boden.
Meinten Sie das, als Sie befürchteten, der Aufruf des Herrn Baring könne
als „verbale Hetze irgendwann in körperlichen Angriffen münden?“
Oder dürfen wir Sie so verstehen, daß die o.g. Gewaltanwendungen
der Behörden als reale körperliche Angriffe irgendwann Reaktionen
der Bevölkerung gleichwertiger Art provozieren könnten?
Herr Bahring hat sich auf die Leipziger Montagsdemonstrationen ausdrücklich
bezogen, in denen gewaltfrei unter dem Motto „Wir sind das Volk“ in linearer
Umsetzung des Grundgesetzes des BundesRD Art. 20 Abs 2 GG „Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus……“ eine unblutige Revolution vollzogen wurde mit dem Erfolg
der Wiedervereinigung Deutschlands und der Beendigung der SED-Diktatur. Es
kann keine bessere Referenz für einen politischen Erfolg geben als dieses
Motto vor dem Hintergrund dieses Erfolges. Ihre Gewaltunterstellung implementiert,
daß dieses Ereignis 1989 ein einmaliger, sich nicht wiederholender
Vorgang wäre. Woher nehmen Sie diese Erkenntnis, würde die Bundesregierung
auf das deutsche Staatsvolk schießen lassen und daraus Gegenwehr provozieren
anders als 1989 in der DDR? In einem Punkte könnten Sie recht behalten,
dann, wenn Teile der „Spaßgesellschaft“ diese politische Bühne
als „Spielplatz für virtuelle Gewaltphantasien“ zweckentfremden würde,
wie in Hamburg durch den „Starken Staat“ und seiner Übermacht neu provoziert
(durch einen Richter). Ein qualifiziertes Sozialprogramm in der Stille unter
der Toleranz der abweichenden Meinung hätte die Eklats - und verbundenen
hohen Kosten für den Steuerzahler - sicher vermieden. Wenn sich der
„starke Staat“ gegen die heute sehr individualisierten selbstbewussten wissenden
Bürger stellt und ihnen droht, hat das Folgen. Der Bürger ist mündig
geworden im Zuge der Fortentwicklung der Demokratie, und das ist gut so.
Das BVerfG hat dazu zum Anspruch der Richterschaft auf Teilhabe an der Staatsgewalt
verkündet, daß dieses Alleinprivileg des Volkes zur Unabänderbarkeit
gilt und kein Raum besteht, daß die Staatsgewalt von einzelnen Personen,
Berufsgruppen, Interessenverbänden oder politischen Parteien ausgehen
könnte. Das Volk entscheidet durch Wahlen und teilt damit den Beauftragten
- der Legislative, Exekutive, Judikative seinen erklärten Willen
mit. Die Parteien dürfen daran teilhaben und mitgestalten, Nicht mehr.
Von ihnen als Organisationen geht ebenfalls keine eigenständige Staatsgewalt
aus. Alle Wahlkampfaussagen sind privatrechtlicher Art auch in der Bewertung
der Strafwürdigkeit von uneidlichen Falschaussagen im Wahlkampf zur
privatrechtlichen Rechtsstellung der politischen Parteien. Das wird oft verkannt.
Wenn Sie die Kritiker schelten sollten Sie daran denken.
Wenn wir uns als Volk entscheiden, Ihren verehrten Gatten nicht mehr zu lieben
und ihm zu grollen, ist das unsere Entscheidung. Wir geben ihn Ihnen gern
zurück, wenn er für uns unbrauchbar geworden ist und seine Wahlaussagen
nicht einhält. Dann fühlen wir uns im Gegenzug auch an unser Wahlversprechen,
ihn zu wählen wie erfolgt und die Treue zu halten, nicht mehr gebunden.
Wir sind da ganz egoistisch. Erst kommt unser Interesse, dann alles andere.
Ihr Gatte darf gern Kanzler sein und regieren, so lange er es wünscht,
wenn uns seine Leistungen gefallen und wir die Leistungen des Staates durch
ihn erhalten, die wir zu unserem eigenen Fortkommen und Existenzerhalt benötigen.
Dann sind auch wir zufrieden und haben Ihren Gatten lieb. So aber nicht.
Zu Ihnen höchstelbst:
Wir gratulieren Ihnen für das hervorragende Engagement der treusorgenden
Gattin, Mutter und „oberste Gattin, Mutter und Hausvorstand der Nation“ für
ihren umstrittenen Gatten. In solcher Lage halten wir das eher für die
Ausnahme und damit für ein besonders anrührendes rühmenswertes
Engagement als Beispiel für viele scheidungsbedrohte Ehen, statt zueinander
auf Distanz zu gehen zusammenzustehen und öffentlich füreinander
einzutreten. Wir sehen darin ein beispielgebendes leuchtendes Beispiel für
alle anderen Ehen, sich nicht durch einzelne kritische Lagen einschüchtern
und in Zweifel auseinander dividieren zu lassen. Das insbesondere im Lichte
der dringend nötigen Familienreformen mit dem Ziel, mehr Kinder und
Rentenbeitragszahler zu schaffen zur Beseitigung der Haushaltsnotstände.
Dafür ist eine leistungsfähige zusammenstehende Familie zwingend
unerlässlich. Bei einer Scheidungsrate um 50 % und der zunehmenden Aufgabe
der Kinder aus Kosten- und Karrieregründen ist also diese „Leuchtfeuerfunktion“
besonders herausragend wesentlich. Man muß dabei nicht die Inhalte
in den Vordergrund stellen, die Tat allein ist aller Ehren wert vor allem
in einer Welt, in der wegen Sozialschmarotzerei Ausländer, insbesondere
beitragszahlerzeugungsfähige Ausländer, aus Haushaltsgründen
unduldbar geworden sind, so daß hier nicht genügend Beitragszahler
rekrutierbar sein werden in der Zukunft. Wir Deutschen müssen unseren
Staat selber retten und können es nicht Dritten überlassen. Nicht
„Kinder statt Inder“, sondern „Kinder rettet meine Rente“ muß also das zukünftige Motto heißen. Das klingt positiv und nach vorn gerichtet zum neuen Aufbruch.
Nachdem in der Vergangenheit deutsche Recken und Helden zum alsbaldigen Verbrauch
hergestellt wurden wie Töchter, mit denen man Helden zeugen kann - und
im Vierten Reich wieder gefordert werden sollen - gebietet es der Staatserhalt
in der BundesRD, daß die Frauen insbesondere die heilige Pflicht der
Haushaltskassenpflege ernst nehmen und Beitragszahler schöpfen, damit
die Kassen niemals leer werden und ihnen selbst eine Armenrente im Alter
erspart bleibt samt der heutigen „Satt- und Sauber-Pflege“ zur Zwangsernährung
über Magensonden und Stillegung mit Psychopharmaka aus Gründen
der Arbeitsökonomie des staatlichen Pflegebetriebs.
Es sollte auch wieder das möglich werden, was man „menschliche Zuwendungspflege“
nennt, also die mitmenschliche Hilfe für die betroffene Person. Diese
Art der Pflege ist zu teuer geworden und durch die rein mechanistische „Pflege
light“ ersetzt. Das so geschaffene soziale Elend ist in unserer Gesellschaft
weitgehend unsichtbar und ein tabuisiertes Thema. Diese Menschen haben -
wie die Armen in Deutschland - keine politische Lobby. Sie werden nicht
wahrgenommen und angehört, es wird lediglich über sie verfügt
nach Meinung derer, die in der Sache in aller Regel unkundig sind oder diese
menschlichen Aspekte aus verschiedensten Gründen - vor allem der Haushalte
- für entbehrlich halten.
Der V§V möchte aus diesem Grunde eine Aktion ins Leben rufen unter dem Motto„Beitragszahler schaffen für Deutschland“
und Sie bitten, als Schirmherrin dafür tätig zu werden. Dieses
ist ernst zu nehmen mit Blick auf das Generationenproblem zur derzeitigen
Unlösbarkeit. Wir brauchen hier neue, gerade unkonventionelle Ansätze.
Im übrigen haben wir uns erlaubt, Sie für dieses herausragende
zivilcouragierte Engagement zur Familienförderung und -pflege - unter
Stärkung der Rolle der treusorgenden kämpferischen Gattin, die
als „deutsche Eiche“ fest hinter ihrem Gatten steht und vor ihm zugleich,
um ihn vor den Pfeilen der böswilligen Kritiker zu schützen - zu
einer Auszeichnung durch den Bundespräsident vorzuschlagen. Dieses Modell
sollte insbesondere für den deutschen typischen Hausmann besonders attraktiv
sein, der zuhause wohlbehütet das Haus besorgt, damit sich seine Gattin
den Wesentlichkeiten widmen kann.