Post an Doris Schröder-Köpf
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An die
Gattin des Bundeskanzlers,
Frau Doris Schröder-Köpf   
Bundeskanzleramt
Schlossplatz 1

D-10178 Berlin



                                                                                                                           23. Nov. 2002
Ihr Zeichen:    
V§V Zeichen:  PR A 0102-11.02 II
Bezug:              Ihre Kritik  an den Herren Bahring, Lafontaine und Brandt



Offener Brief, zur Veröffentlichung freigegeben:
Mit Bitte um Nachsicht wegen Überlänge des Schreibens aus gebotenem Anlaß.



Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,

mit großem Interesse verfolgen wir Ihren öffentlichen Diskurs über die Kanzlerkritik. Wir haben dazu einige Nachfragen. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns da weiter helfen könnten. Für eine rasche Antwort wären wir Ihnen sehr verbunden.

Zu Herrn Brand:
Herr Brand hat mit seinem Lied, das offenbar große Zustimmung in der Bevölkerung gefunden hat aufgrund der aktuellen Lage, Arbeitsplätze gesichert, erheblichen Umsatz getätigt zur Steuerpflicht - Schlüssel nach „Das neue Musikrecht“ AMA-Verlag, 2001:

Gesamtpreis: 18,-- €. Davon: Künstler = 0,72 €; GEMA 1,08 €; Herstellung - CD-Rohling, Box, Booklet = 0,61 €; technische Herstellung Inhalt = 3.01 €; Marketingkosten und Produktwerbung = 2,99 €; Großhändlerspanne = 3,34 €; Einzelhändlerspanne = 3,76 €; Mehrwertsteuer = 2,49 € (verdoppelt sich nach den neuen Steuergesetzen).

Wenn Herr Brand also 500.000 Platten verkaufen sollte macht das in Summa = 1,245 Mio € Mehrwertsteuer für Hans Eichel; 540.000 € für die GEMA; 305.000 € Umsatz für die Zulieferungsindustrie (zu ca. 35 % Gesamtsteuer = 106.750 € für Hans Eichel und die Kommunen; 1,67 Mio € für den Großhandel (zu ca. 35 % Gesamtsteuer = 584,500 € für Hans Eichel und die Kommunen); 1,88 Mio € für den Einzelhandel (zu ca. 35 % Gesamtsteuer = 658,000 € für Hans Eichel und die Kommunen); 1,505 Mio € für die Technik (zu ca. 35 % Gesamtsteuern = 526,750 € für Hans Eichel und die Kommunen); 360.000 € für Herrn Brand (zu ca. 35 % Steuern = 126.000 € für Hans Eichel). „Gesamtumsatzsieger“ ist Hans Eichel mit 3,247 Mio Steuereinnahme. Von einem Gesamtbruttoumsatz von 9 Mio. €. Das sind ca. 33,35 % Steuern im Mittel vom Gesamtbrutto. Das sind nur die Zahlen für eine handelsübliche Standard-CD, alle übrigen Verwertungen nicht gerechnet.

Herr Brand hat mit seiner Idee einen wertvollen Beitrag zur Beseitigung des Haushaltsnotstandes als mittelständisches Unternehmen des Freien Berufs gem. EStG, UStG und KSVG geleistet. Ohne seine Idee wäre Hans Eichel um den Betrag ärmer, müsste noch mehr gespart werden. Daß in der heutigen „schrillen“ Gesellschaft ein Erfolg und die dazu gehörige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit nur noch mit „starken Maßnahmen“ möglich ist hat sich als Allgemeinwissen der Marketing- und Werbebranche herausgestellt (vgl. Werbung Benneton, Media-Markt u.v.a.; vgl. auch die teils wagemutigen Dekolletes der Gattinnen und selbstständigen Damen bei wichtigen gesellschaftlichen Anlässen samt auflagensteigernder ausschweifender Darstellung in der „Yello-Press“). Von Ihrem Gatten ist eine solche Steuer- und Gewinnschöpfung nach Haushaltsnotstandslage bisher erkennbar nicht gelungen außer, als er für einen Anzughersteller modelte in Nebentätigkeit.

Beweis: die Rücknahme seiner Wahlversprechen, der massive Rückgang der Staatseinnahmen zum Haushaltsnotstand, die Neuverschuldung über 3 % zum EU-Verfahren. .

Wir können Ihre Kritik daran daher nicht nachvollziehen, wenn Herr Brand Erfolge tätigt, die Ihr Gatte von uns Bürgern dringend einfordert, und der gute Mann damit genau das tut nach den Regeln der modernen Unterhaltungsgesellschaft, dessen Teil er Kraft Beruf ist, was Ihr Gatte fordert.

Auch der Vorhalt, er sei einer, der parasitär sein Geld verdiene, erscheint uns weit überzogen und schon aus dem o.g. Zahlenwerk in der Sache widerlegt, damit nicht nachvollziehbar. Der Mann verdient mit dem Hit Geld und zahlt entsprechende Steuern, an dem Produkt hängen viele weitere Nutznießer und Arbeitsplätze, die er daraus erhält. Er folgt damit der allgemeinen politischen  Konvention „Geld ist Geld vor allem anderen, auch vor den eigenen Wahlversprechen“. Der Mann verhält sich damit politisch vollkommen korrekt. Was ist daran parasitär, wenn das Mann Geld in die Kasse schaufelt? Parasiten bringen üblicherweise nichts mit, sondern nehmen etwas weg.

Würden Sie uns bitte erläutern und darlegen, was Sie damit meinen und daran verwerflich ist? Wir sind sehr neugierig auf Ihre Meinung.


Zu Herrn Lafontaine:
Es kann dahin gestellt bleiben, ob ein Vergleich mit Herrn Brünig zweckmäßig ist. Wie Herr Lafontaine im Fernsehen präzisierte, geht es ihm um das Problem der Destabilisierung und Verelendung Deutschlands durch eine kontraproduktive Politik als strukturelles Grundsatzproblem, da das Problem in der deutschen Geschichte schon einmal den Staat zerrüttet und zersetzt hat mit dem Ergebnis des Umsturzes in die bekannte Diktatur. Ein solcher Umsturz in eine Diktatur (in der Form der Monarchie ist insbesondere im rechtsextremen Bereich Bestandteil der politischen Forderungen, vgl. das Schrifttum des „Deutschen Kollegs“ u.a.m. der Autoren Oberlercher und Mahler zum „Vierten Reich“) ist abzuwenden und zu vermeiden. Gerade die rechte Szene sucht ihre Klientel insbesondere im Bereich der sozial Schwachen und der Jugend mit großem Erfolg insbesondere in den neuen Bundesländern, diese Denkwelt ist inzwischen auch in Akademikerkreisen „salonfähig“ geworden, wie die Verfassungsschutzämter hinweisen. Die Besorgnisse des Herrn Lafontaine erscheinen uns aus dem eigenen Verbandsgeschehen wohlbegründet.

Bester Beweis (als Ausriß aus vielen Fällen ähnlicher Arten):
Der Fall O. in Braunschweig zu Fall-AZ und Gerichtsakten: Die Anzeige der Verbreitung des „Auschwitz-Märchens“ durch einen Amtswalter vor Zeugen wurde damit belohnt, daß keine Sanktion des Verbreitenden erfolgte. Im Gegenzug wurde der Anzeigende abgestraft, erfolgreich der Freiheit beraubt unter für ihn - als Schwerbehinderten, der 6 Angehörige in Auschwitz im Gas verlor - entwürdigenden und lebensgefährlichen Umständen, da das Gesundheitsamt ihm volle Gesundheit und Haftfähigkeit sowie „Gefährlichkeit“ falsch attestiert hat, obwohl der Anzeigende nach den Arztdokumenten schwerstbehindert, Diabetespatient und während der Haft in Rekonvaleszenz und Nachsorge (damit medizinisch haftunfähig) nach einer lebensbedrohenden Tumoroperation war als Herzinfarkt- und Schlaganfallpatient. Der betroffene verließ die Haft nach drei tagen, als insulinpflichtig nicht ausreichend versorgt, mit Pilzerkrankungen aus Hygienemängeln in der Haft zu Amtsarzt- und Hygieneamtsfehler. Es erging Anzeige an die Seuchenpolizei. Geschehen ist nichts. Die befaßte Justiz bis zum BVerfG befand das unbedenklich. Vor dem BVerfG darf für die NPD der Mitautor des Schrifttums zum Vierten Reichs - „Chefideologe der NPD“ nach deren öffentlichen Bekunden ein Anwalt plädieren, der als „Konvertit“ ein rechtskräftig verurteilter ehem. linksextremer gewaltbereiter Terrorist ist. Dieser darf als Anwalt tätig sein und genießt als vor dem Bundesverfassungsgericht zugelassen „die höchsten Staatsweihen“. Nicht vergleichbar damit sind die Karrieren Fischer und Schily, einstmals Verteidiger und politische Aktivisten der linken Szene. Es ist daraus beim Volk der Anschein entstanden, das extremes Verhalten ein wesentliches Mittel zur Beförderung der Karrieren in höchste Staatsämter sein könnte.

Weiterer Beweis:
Der Fall P. in Braunschweig zu Fall-AZ und Gerichtsakten: Herr P. ist bildender Künstler und Patenteigentümer sowie gerichtsbestellter Patentverwalter. Im Zuge umfangreicher Auseinandersetzungen um die Patentverwertung und Durchführung der Vollstreckung rechtskräftiger Gerichtsurteile, die er als Gläubiger erstritten hat, wurde ihm vom Mitgläubiger Stadt Braunschweig aufgegeben, die laufende Vollstreckung und Patentverwertung zu unterlassen. Zur Bekräftigung wurde ihm der Besuch eines Rollkommandos zur Erledigung von Verwaltungsverfahren angedroht, wenn er weiter auf der Patentverwertung und Urteilsvollstreckung bestehe. Anlaß: eine Amtshaftungssache zur Schuldnerschaft der Stadt als Mitgläubiger. Die Kritik an dieser Vorgehensweise wurde wegen „Majestätsbeleidigung“ auf Stadtantrag strafverfolgt unter erfüllter Freiheitsberaubung. Gegen den das Rollkommando androhenden Mitarbeiter der Stadt erging verdeckt eine Disziplinarbestrafung, die Tat ist gestanden, die Stadt entschuldigte sich halbherzig. Den Schaden will sie nicht heilen.  Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Ermittlung mit der Begründung der verbotenen Doppelbestrafung im Wissen, daß die Disziplinarbestrafung die strafrechtliche Verfolgung nicht ausschließt. Fortan ist die Androhung, durch Rollkommandos der Behörde zusammengeschlagen zu werden, wenn man unliebsame Anträge stellt, und die Strafverfolgung der Kritik daran „justizbestätigt unbedenklich“. Die tätliche Gewalt des Staates gegen die Bürger, das Zusammenschlagen derselben durch „Rollkommandos“ (hist. eine Spezialeinheit des NS-Regimes gegen Juden und Andersdenkende, die für ihre Brutalität gefürchtet war) ist damit „offizielles Rechtsmittel und salonfähig“ gemacht worden, so der bei den Betroffenen und Kenntnis habenden Bürgern erweckte Anschein.

Das kausale schlüssige Motiv der Justiz bezeugte zu AZ. der ehem. Präsident des LG Braunschweig, Tenor: „Einzelne erhalten kein Recht, weil sonst intern Köpfe rollen würden“. Ein namentlich benennbarer Staatsanwalt bestätigte als Zeuge die politische Weisung im Lande Niedersachsen. Viele andere Bürger sind  in vergleichbaren Fällen angegriffen und schwerst in Leib, Leben und Existenz geschädigt worden. Es gibt Tote z.B. durch Folgeerkrankungen, Suizide aus Verzweifelung der geschädigten Opfer insbesondere in der sogenannten „Mobbing-Szene“., wie rechnen solches Vorgehen der Behörden diesem Bereich als „Staatsterrorismus gegen das eigene Volk“ zu. Richter und Anwälte wurden bereits in Gerichtssälen erschossen von erkennbaren Verzweifelungstätern in für sie auswegloser Lage. Wie das eigene Staatsvolk zu demoralisieren und zu „mobben“ ist kann in der geheimen Richtlinie, die als „Generalhandwerkszeug ideologieunabhängig“ verstanden werden kann, des Ministeriums für Staatssicherheit MfS der ehem. DDR AZ.: 100/76 zur Vorgehensweise und Organisation der „operativen Vorgehensweisen“ gegen „Staatsfeinde“ nachgelesen werden als Richtlinie für jede politische Diktatur. Die Kritik daran steht unter der Bedrohung der Strafverfolgung wegen „Majestätsbeleidigung“. Damit wird das Volk genötigt, zu schweigen.

Jüngst wurde das Begehr der deutschen Richterschaft, das Grundgesetz dahingehend abzuändern, „daß alle Staatsgewalt vom Volke und der Richterschaft ausgehe“, vom Bundesverfassungsgericht im Vorfeld abgewiesen. Grund dieses Richterbegehrs: Abwehr der parteipolitischen Eingriffnahme in die richterliche Tätigkeit zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit. Nebenfolge: mit dem Spruchrichterprivileg zur Unanfechtbarkeit wäre der politische Wille des Staatsvolkes umgangen und ausgeschaltet worden. Real ginge dann alle Staatsgewalt allein von der Richterschaft aus Kraft Bindung des Spruchrichterentscheids auch gegenüber der Gesetzgebung. Die Richtermeinung skizziert sich in zwei Verfügungen/Beschlüssen zu AZ, die zusammengefaßt sagen: „Die gesetzliche Rechtsschutzgarantie gewährt Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen diesen (Verwaltungsgericht Braunschweig, Leitsatz des Beschlusses v. 13.5.1993); „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen (zu Amtshaftungssachen) und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“ (AG Soltau, v. 6.5.1998 - 1460-%- 6 XVII F 20; es ging um den Versuch einer Prozessentmündigung wegen Justizkritik). Die Einwände des Bundesgesetzgebers (Bundestag zu Petitionen), daß es Rechtsschutz auch gegen Richter gibt nach Gesetz (§§ 336, 339 StGB) und die Ministererklärungen, daß sich auch die Justiz Kritik gefallen lassen müsse, wurden als unbeachtlich abgetan.  Die Meinung der Richterschaft über das Volk brachte der ehem. Verfassungsrichter Mahrenholtz im Fernsehen in einem interview auf den Punkt: „Der normale Bürger sei zu dumm, den höheren Gedanken der Richter zu folgen und diese zu begreifen“.

Ab 1918, nach dem Untergang des Kaiserreichs, lehnte die Richterschaft die demokratische Verfassung der Weimarer Republik als „Hochverrat an der Majestät des Kaisers und der kaiserlichen Gesetze“ ab. Sie erklärte zum Amtseid, diesen nicht aus Überzeugung, sondern aus Gründen der Vermeidung der Entlassung zu leisten. Sie beklagte den Verlust der reichseinenden „Harmonie der Wertordnung des kaiserlichen Ständestaates und des kaiserlichen, damit gottgegebenen Gesetzes“. Wesentlicher Grund: Die Aufhebung der Unkündbarkeit der Beamten und Richter im neuen Beamtengesetz der Weimarer Republik. Als Hitler die Unkündbarkeit wieder einführte und als weiteres Privileg Gehaltserhöhungen und die Rechtsstellung der „besonderen Richterehre“ drauf legte 1933, sei die Richterschaft in der überwiegenden Mehrheit „im Wettlauf“ übergelaufen. Das Gesetz „Hitler zu lieben“ und die Nichtliebe als Straftatbestand zu bestrafen folgte der Anregung der Richterschaft. Die missliebig gewordenen demokratietreuen Juristen wurden wie die Juden mit dem Rechtsberatungsgesetz aus dem Amt entfernt. Damit waren die Justiz und Verwaltung  nach 1933 „umfassend gesäubert“. Nach 1945 unterblieb weitgehend die Entnazifizierung auf betreiben der Justiz, auch hochbelastete Juristen setzten ihre Karrieren weiter fort und stiegen in höchste Ämter auf, den neuen demokratischen Rechtsstaat bestimmend und auslegend; so der Bundesjustizminister in seiner Dokumentation „Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus“, 4. Aufl. 1996 - Ausstellungskatalog, Hrsg. Der BJM. Der Entwurf der Verfassung des Vierten Reichs der Autoren Oberlercher und Mahler (Schrifttum des „Deutschen Kollegs“, Würzburg), sieht vor, die BundesRD gewaltsam umzustürzen und die Monarchie mit einem deutschen Reichsregenten wieder einzuführen. Die Gesellschaft soll in fest gefügte Kasten und Klassen ohne Auf- und Umstiegsmöglichkeiten geordnet werden, wobei die sozial Schwachen in Arbeitslagern kaserniert und zu Zwangsarbeit verpflichtet werden sollen. Sie werden der Parteizugehörigkeit der neuen SPD zwangszugewiesen. Die Beamten und der bürgerliche Mittelstand wird in die neue CDU zwangseingewiesen, die Wirtschaft der FDP überstellt. Die Staatsführung bleibt Mitgliedern vermutlich der NPD. Nur die Staatselite ist zugangsberechtigt, der neue Staatsregent wird aus dem Kreis der Beamten, Richter und des Offizierskorps gewählt als zugleich alleiniges Wahlgremium. Die Parlamentseröffnung soll in Wien stattfinden mit der großen Huldigung der Reichsinsignien des heiligen römischen Reichs deutscher Nation von Karl dem Großen. Die Parteien sind nicht befugt, eine von der Staatslenkung abweichende Meinung zu vertreten, das gilt als Staatsverrat, gleiches gilt für die Parlamente. Der deutsche Reichsregent wird zugleich zum Religionsführer erhoben, da dieser neue Reichsgedanke zugleich Glaubenssatz und Glaubensdoktrin sein soll, zur Ersetzung des Papstes in Rom. Deutschland soll führende Weltmacht werden unter Vorherrschaft des deutschen Nationalismus und der deutschen Rasse. Es sollen die ideologischen und taktischen Fehler korrigiert und nachgebessert werden, die das NS-Regime gemacht habe. Die Menschenrechte werden als Hochverrat an der Rasse und am Volk verurteilt, deren Vertreter sind pauschal abgeurteilt zur Verfolgung defakto durch jedermann, vgl. das Schrifttum des „Deutschen Kollegs“.

Wir teilen Ihre Kritik an Herrn Lafontaine insoweit, verehrte Frau Schröder-Köpf, das heute nicht die gleichen Bedingungen herrschen wie seinerzeit vor 1933. So haben z.B. die politischen Parteien keine eigenen Armeen und Waffenlager mehr wie seinerzeit die NSDAP mit ihrer SA und SS oder die kommunistischen und sozialistischen Parteien mit eigenen Organisationen und auch das „konservativ-bürgerliche Lager“ mit den Freicorps, den Fragmenten der kaiserlichen kaisertreuen Reichswehr. Insoweit ist das politische Klima mit dem heutigen nicht vergleichbar. Heute betreibt nur noch die rechtsextreme Szene öffentlich besichtigbar - das Fernsehen berichtete u.a. - Wehrsportübungen, z.B. im aufgelassenen privaten Steinbruch bei der Gemeinde Destedt nahe Braunschweig auch mit scharfen Waffen und Sprengmitteln, unter Aufsicht der Polizei, daher unschädlich, so die dazu befragte Polizeidirektion, Abt. MatR. Die Unbedenklichkeit bestehe schon deshalb, weil die dort Übenden Inhaber von legalen Waffen und Waffenbesitzkarten seien, auch die sozialhilfebedürftigen „Skinheads“, so daß davon keine Gefahr ausginge und die Polizei alles unter Kontrolle habe.  Wie schwer, selbst für bedrohte Bürger nahezu unmöglich es ist, einen Waffenschein zu erhalten - Schießausbildung Pflicht - (Ausnahme ist die Mitgliedschaft in Schützenvereinen) und öffentlich scharfe Waffen tragen und benutzen zu dürfen setzen wir als bekannt voraus.

Die ideologische Regelung als Ständestaat zur sozialen Staatsordnung bedarf nicht der Anlehnung an rechtes Gedankengut. Der Ständestaatscharakter ist implement auch in der insbesondere stalinistisch-sozialistischen Weltordnung nach der Vorlage Marx und Lenin im gesellschaftlichen Leitbild des Arbeiters als Staatenlenker. Der oberste Staatsarbeiter Stalin hat das zur Vollkommenheit gebracht. Weltbild des Sozialismus ist die Wohlfahrt des Arbeiters als Symbol des Geknechteten und das Feindbild des „Kapitalisten“.

Dem steht die Weisung der nds. Landesregierung gegenüber, daß Sozialhilfeempfänger grundsätzlich als abhängig beschäftigte zum Sozialabstand zur Leichtlohngruppe 3, der untersten Stufe der Beschäftigungsverhältnisse für Geringgebildete und Geringbemittelte (leichte Hilfsarbeiten) eingestuft und als solche beruflich und förderpolitisch behandelt werden zur Pauschalität. Die tatsächliche (gesetzlich vorgeschriebene) Einzelfallprüfung und der Schutz der sozialen, beruflichen und sonstigen Besitzstände ist aufgehoben ohne entsprechende Gesetzesänderung der Bundesgesetze, die solche Pauschalierung grundsätzlich verbieten und gebieten, daß die Betroffenen unter Aufbietung aller Besitzstände - insbesondere der beruflichen - schon vor Eintritt der Notlage zu helfen ist, diese zu vermeiden. Diese Denkweise ist sowohl durch das Hartz-Konzept der „Ich-AG“ etc. veraltet und überholt wie durch die Sozialamtspraxis der Stadt Kassel, Betroffene mit großen Erfolg (Samt Einsparungserfolg für den Haushalt) selbstständig als Unternehmer zu machen.  Da das Amt hier hochqualifiziert als Unternehmens- und Kapitalberater tätig ist und die unternehmen längerfristig beratend begleitet, ist die Konkursrate weit unter dem Bundesdurchschnitt bei ca. 2,5 %. Jeder so Entlassene hat ca. 2 weitere gewerbliche Arbeitsplätze geschaffen im Mittel. Das sind bei ca. 300 Selbstständigen nochmals 600 neue feste Arbeitsplätze, die Sozialabgaben schaffen. In der Braunschweiger Zeitung wird heute zum Thema Arbeitsmarkt berichtet, daß die unternehmen nur noch junge gut ausgebildete Mitarbeiter einstellen (bs. Ca. 40 Jahre Höchstalter), so daß sich daraus gebiete, daß arbeitslose hochausgebildete ältere Bürger überwiegend freiberuflich, also selbstständig als Unternehmen, tätig sein sollten als einzige Möglichkeit des Gelderwerbs als nicht öffentliche Sozialleistung.

Dieses wird in Niedersachsen offen bekämpft. Solche Antragsteller werden wie o.g. mit Rollkommandos bedroht, sie zusammenzuschlagen, wenn sie weiter solches Gedankengut verfolgen und sich aus der Notlage befreien wollen. Das steht ihnen nach Kastenordnung nicht zu. Die Kritik daran wird in Niedersachsen auf politische Weisung strafverfolgt. Den rechtsextremen Gruppierungen ist nach deren Bekunden eigen, daß sie ihre Zielsetzungen nicht an eine Partei binden, sondern begierig jede gesellschaftliche Handlung aufgreifen und als „Umsetzung ihrer Ideologie“ okkupieren, die geeignet erscheint, der eigenen Ideologie nahezustehen oder in Vorwegnahme das umzusetzen, was die rechtsextreme Ideologie fordert. Wenn also eine Landesregierung ein solches „Ständemodell“ pflegt und fördert, kann geschehen, daß auf den HomePages und Publikationen der Extremisten zu lesen sein kann, daß da bereits wieder eine Einforderung realisiert worden ist. Durch wenn ist denen vollkommen gleichgültig. Es ist immer ein Sieg, wenn etwas verwirklicht wird, das den Anschein erwecken könnte, vgl. die Publikationen und Strategiepapiere (vgl. die Berichte der Verfassungsschutzämter). Siehe auch die als Siege gefeierten Demonstrationserlaubnisse der Gerichte. Es hat erklärte Methode, die legalen Mittel des Rechtsstaates gegen ihn zu wenden, um ihn zu beseitigen, ebenda nachzulesen.

Zur Schwarzarbeit zur Überwindung von Notlagen zwingt auch die Regel, daß Erwerbseinkünfte bis auf die Freibeträge abgeschöpft werden, so daß es Hilfebedürftigen unmöglich ist, durch Gewinnerwirtschaftung und Ansparen von Einnahmen selbst wieder erwerbs- und leistungsfähig zu werden. Die einzig mögliche Umgehung dieser gesetzlichen Schranke ist Schwarzarbeit und Nichtdeklarierung der Einnahmen bei den Behörden, also unerlaubtes Handeln. Der Staat zementiert hier ohne Not, fördert Not und gebietet Not und u.U. unnötige Lasten für die Haushaltskassen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum solche Schranken überhaupt errichtet werden, sie sind nicht wirtschaftlich. Je schneller je mehr jemand verdient und daraus - nach Ersatz der Notwendigkeiten dazu - Gewinne schöpft, umso schneller ist die Notlage behoben, kann der Betroffene auch die Sozialleistungen - üblicherweise in Raten - zurückerstatten. Die pauschale Abschöpfung vor Bedingung der Notlage ist nicht nur gesetzlich verboten. Sie schreibt diese zur Unentrinnbarkeit auf Dauer fort, jede Arbeit wird damit unnütz, jede Motivation zu eigenem Engagement wird daraus abgetötet, jeder Versuch, sich selbst zu befreien, wird abgestraft. Daraus werden erkennbar zugleich Einnahmen abgeschöpft, die der Leistungsträger sonst wohl nicht erhalten würde, wenn er frühzeitig die Betroffenen aus der Leistung entließe. Da die Sozialhilfe neben der Abschöpfung weiter läuft kann wie bei dem o.g. Bankenmodell ein Leistungsausgleich nicht stattfinden, der Betroffene bleibt immer in Unterdeckung. Daraus macht es Sinn besonders die Geringverdienstangebote zu fördern, die Betroffenen in diese - zu Zusatzleistungen der Sozialhilfe zu nötigen und die Überschüsse einzuziehen zur Rückführung der Leistungen. Die Bedürftigen arbeiten daher weiter für die Sozialhilfe zuzüglich des Freibetrages von derzeit ca. 70 € Zuverdiensterlaubnis. Man kann sie auch als billige „Kommunalsklaven“ ansehen insbesondere dann, wenn sie für Löhne von 1-3 Euro zwangsverpflichtet werden.

„Sozialschmarotzer“ sind hier nicht die Sozialhilfeempfänger!

Diese soziale Stigmatisierung und Ausgrenzung in eine definierte Kaste ist wirksamer als die Verbringung in ein geschlossenes Lager hinter Stacheldraht zur Zwangsarbeit. Der moderne Ständestaat benötigt erkennbare Lager nicht mehr. Die verdeckte Gettoisierung und Stigmatisierung, das Bildungs- und Informationsgefälle, die räumliche Beschränkung und Ausgrenzung von den normalen Lebensäußerungen und -üblichkeiten ist erheblich wirksamer und nachhaltiger, sie vernichtet zugleich den innersten menschlichen individuellen Kern, sie wirkt als eine „Gehirnwäsche“ unter Implementierung der Schuldgefühle des eigenen Versagens, die in etlichen Fällen letztlich zur vollkommenen Verelendung und zum Suizid als einzigen Ausweg aus einer ausweglos gewordenen Welt führt. Hier töten unblutig politische Worte, Bescheinigungen, Antragsformulare und Gerichtsurteile.  Ein Staat, der seine Bürger so verelendet und sie darin festhält, ist revolten- und sturmreif. Hier geben wir auch Herrn Baring ungeschmälert Recht, wenn er das Volk friedlich unter dem Friedensmotto „Wir sind das Volk“ auf die Barrikaden ruft. Herrn Baring kann man wirklich nicht extreme Positionen oder Eifer nachsagen, er ist im eher konservativen Kern der bürgerlichen demokratischen Mitte fest verankert, liest man seine Vita.

Neu ist in der deutschen Geschichte, daß hier die Bürger auf die Barrikaden gerufen werden, nicht den Staat, die Regierung umzustürzen und einen anderen Staat an seine Stelle zu setzen, sondern die demokratisch verfasste Grundordnung gegen die Zersetzung von innen heraus zu verteidigen gegen Korruption, Unfähigkeit, eine überbordende Verwaltungsüberwut, die lähmend den Staat weitgehend stillegt und die Haushalte zu bis zu zunehmend 80 % abschöpft, gegen eine unbrauchbar gewordene Justiz, die selbst als verludert und korrupt sich darstellt zum o.g. Zeugnis zur Willkürlichkeit der Rechts- und Justizgewähr, und gegen eine die Demokratie und ihre Einrichtungen und Errungenschaften zerstörende Politik und Haushaltslage, die jene fördert, die Hand an den Staat legen, und jene abstraft, die dagegen Beschwerde führen, beweisbar zu o.g. AZ.  An der Spitze dieser „Bewegung für Deutschland“ steht der ehem. Bundespräsident Roman herzog höchstselbst mit seinem Aufruf zu mehr Zivilcourage und Bürgersinn, wie seiner aktuellen Feststellung der inzwischen eingetretenen Vertrauenskrise der Bürger, ausgelöst durch die Politik Ihres Gatten und seiner „Freundeskreise“. Das gilt auch für seinen Amtsvorgänger und sein hochberühmtes „Ehrenwort“. Hier geht es also um grundsätzlicheres als um Ihren Gatten. Er trägt jedoch derzeit die politische Verantwortung.

Insoweit können wir die Kritik der Herren Lafontaine und Baring doch nachvollziehen, daß ein armes Volk zum staatlichen Zusammenbruch führen muß und eine Politik, die das fördert und billigt, staatszersetzend wirkt und zu beenden ist.

Zu erwähnen ist der Mittelstand. Wie jüngst publiziert erfreut sich eine Praxis großer Beliebtheit in Bankenkreisen, jeder Innovator und Existenzgründer lernt das umfassend kennen, daß dem wirtschaftlichen Mittelstand Investitionskapital durch folgende Praxis entzogen wird:

Man vergibt anstelle von billigen Fördermitteln und Betriebsmittelkrediten (um 4 % Zins) teure Dispokredite (bis 18 % Zins) ausschließlich. Wer anderes wünscht kann die Bank wechseln. Diese Kredite wurden mehrfach über sonst unbrauchbare teure Kapitallebensversicherungen etc. abgesichert mit die Konten belastenden Zusatzkosten (verkauft durch die Banken). Die Gesamtkostenbelastungen führen sicher zu laufenden Unterdeckungen und einem hohen Überziehungszinsaufkommen. Nach ca. 7-10 Jahren hat sich der Kredit verzinst. Gute Markterfolge, welche die Konten glatt stellen oder selbst Zinsausschüttungen an den Kreditnehmer bewirken, stören und verderben dieses Geschäft. Das ist nicht interessant. Nach Ablauf dieser „Verfallszeit der Unternehmung“ ist der bankrott der Unternehmung geschäftsrelevant: Ein verlorener kredit kann steuerlich abgeschrieben werden, er wird der Bank zusätzlich aus der bankinternen Rückversicherung über die Bundes- und weitere Banken ersetzt. Der Kreditnehmer erfährt davon nichts. Gegen ihn wird nach Kündigung aller Kredite und Konten nach erfolgter Feststellung der Nichterfolgsfähigkeit und Konkursreife aus fortlaufender Unterdeckung vollstreckt unter Pfändung des persönlichen Restvermögens und aller Sicherheiten. Der so Ausgepfändete fällt der Sozialhilfe und Arbeitslosigkeit anheim, sein Personal ebenfalls. Die Schuldenlast deckelt ihn lebenslang (Quelle: H.G. Möntmann, „Die Bank als Räuber….“, Knaur.Verlag, 2002, als plakativer Ausriß der Fachpublikationen)

Während die Binnenwirtschaft zunehmend verfällt, insbesondere der bankabhängige eigenkapitalarme Mittelstand, hat sich die Gewinnlage der Geldwirtschaft prächtig entwickelt, die Gewinne wurden seit 1990 vermehrfacht zur Freude der Aktienmehrheitseigentümer, Im wesentlichen die bankeigenen Fondgesellschaften und Banken im Direktgeschäft selbst untereinander, an die ja auch die dann gepfändeten Kapitalanlagen der Betroffenen verpfändet sind zur Gläubigerpfandnahme der Banken. Ein Bankfachmann ließ dazu wissen, daß die Umsätze aller Bürger für diese Geschäfte wegen zu niedrigen Summen nicht mehr interessant und damit förderwürdig seien.

So vernichtet man flächendeckend den „Deutschen Grundrohstoff“, die berufliche Kompetenz, die Erfahrung, das Engagement, Patente und Lizenzen ggf. der deutschen Bürger, und wir haben kein Öl, kein Gold, keine Diamanten, mit denen wir innovationstransferfrei handeln können. Wir haben in Deutschland lediglich das Know How unserer kreativen engagierten Bürger, die darin zu den Besten der Welt zählen, läßt man sie arbeiten. Diese Existenzen zu vernichten heißt, Brand an die eigenen Rohstoffvorräte zu legen und diese zu vernichten, damit die Wirtschaftsgrundlage unserer Gesellschaft. Diese kreativen Menschen - die wie Herr Brand selbst „aus Unmöglichkeiten noch  Gold machen können“ - nennen Sie Leute, die sich „parasitär“ verhalten? Wir sind entsetzt und bestürzt über diese Meinung.


In einem Punkte irrt Herr Lafontaine, wenn er die Mängellage in Deutschland Ihrem Gatten allein zudiktiert, hier teilen wir Ihre Kritik. Viele sind daran beteiligt.


Zu Herrn Baring:
Als 1918 der Krieg verloren war, Hunger herrschte und das Volk verelendet war zur Hoffnungslosigkeit, bildeten sich Arbeiter- und Soldatenräte und übernahmen unter Waffen die Macht in einer Revolution. Sie machten dem Krieg das Ende u.a. durch Stillegung der deutschen Hochseeflotte und führten die Kapitulationsreife herbei, bis sie selbst vertrieben und abgelöst wurden zum Ersatz durch die Weimarer Republik als erster demokratischer Gesamtstaat auf deutschem Boden.

Meinten Sie das, als Sie befürchteten, der Aufruf des Herrn Baring könne als „verbale Hetze irgendwann in körperlichen Angriffen münden?“

Oder dürfen wir Sie so verstehen, daß die o.g. Gewaltanwendungen der Behörden als reale körperliche Angriffe irgendwann Reaktionen der Bevölkerung gleichwertiger Art provozieren könnten?

Herr Bahring hat sich auf die Leipziger Montagsdemonstrationen ausdrücklich bezogen, in denen gewaltfrei unter dem Motto „Wir sind das Volk“ in linearer Umsetzung des Grundgesetzes des BundesRD Art. 20 Abs 2 GG „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus……“ eine unblutige Revolution vollzogen wurde mit dem Erfolg der Wiedervereinigung Deutschlands und der Beendigung der SED-Diktatur. Es kann keine bessere Referenz für einen politischen Erfolg geben als dieses Motto vor dem Hintergrund dieses Erfolges. Ihre Gewaltunterstellung implementiert, daß dieses Ereignis 1989 ein einmaliger, sich nicht wiederholender Vorgang wäre. Woher nehmen Sie diese Erkenntnis, würde die Bundesregierung auf das deutsche Staatsvolk schießen lassen und daraus Gegenwehr provozieren anders als 1989 in der DDR? In einem Punkte könnten Sie recht behalten, dann, wenn Teile der „Spaßgesellschaft“ diese politische Bühne als „Spielplatz für virtuelle Gewaltphantasien“ zweckentfremden würde, wie in Hamburg durch den „Starken Staat“ und seiner Übermacht neu provoziert (durch einen Richter). Ein qualifiziertes Sozialprogramm in der Stille unter der Toleranz der abweichenden Meinung hätte die Eklats - und verbundenen hohen Kosten für den Steuerzahler - sicher vermieden. Wenn sich der „starke Staat“ gegen die heute sehr individualisierten selbstbewussten wissenden Bürger stellt und ihnen droht, hat das Folgen. Der Bürger ist mündig geworden im Zuge der Fortentwicklung der Demokratie, und das ist gut so.

Das BVerfG hat dazu zum Anspruch der Richterschaft auf Teilhabe an der Staatsgewalt verkündet, daß dieses Alleinprivileg des Volkes zur Unabänderbarkeit gilt und kein Raum besteht, daß die Staatsgewalt von einzelnen Personen, Berufsgruppen, Interessenverbänden oder politischen Parteien ausgehen könnte. Das Volk entscheidet durch Wahlen und teilt damit den Beauftragten - der Legislative,  Exekutive, Judikative seinen erklärten Willen mit. Die Parteien dürfen daran teilhaben und mitgestalten, Nicht mehr. Von ihnen als Organisationen geht ebenfalls keine eigenständige Staatsgewalt aus. Alle Wahlkampfaussagen sind privatrechtlicher Art auch in der Bewertung der Strafwürdigkeit von uneidlichen Falschaussagen im Wahlkampf zur privatrechtlichen Rechtsstellung der politischen Parteien. Das wird oft verkannt. Wenn Sie die Kritiker schelten sollten Sie daran denken.

Wenn wir uns als Volk entscheiden, Ihren verehrten Gatten nicht mehr zu lieben und ihm zu grollen, ist das unsere Entscheidung. Wir geben ihn Ihnen gern zurück, wenn er für uns unbrauchbar geworden ist und seine Wahlaussagen nicht einhält. Dann fühlen wir uns im Gegenzug auch an unser Wahlversprechen, ihn zu wählen wie erfolgt und die Treue zu halten, nicht mehr gebunden. Wir sind da ganz egoistisch. Erst kommt unser Interesse, dann alles andere. Ihr Gatte darf gern Kanzler sein und regieren, so lange er es wünscht, wenn uns seine Leistungen gefallen und wir die Leistungen des Staates durch ihn erhalten, die wir zu unserem eigenen Fortkommen und Existenzerhalt benötigen. Dann sind auch wir zufrieden und haben Ihren Gatten lieb. So aber nicht.

Zu Ihnen höchstelbst:
Wir gratulieren Ihnen für das hervorragende Engagement der treusorgenden Gattin, Mutter und „oberste Gattin, Mutter und Hausvorstand der Nation“ für ihren umstrittenen Gatten. In solcher Lage halten wir das eher für die Ausnahme und damit für ein besonders anrührendes rühmenswertes Engagement als Beispiel für viele scheidungsbedrohte Ehen, statt zueinander auf Distanz zu gehen zusammenzustehen und öffentlich füreinander einzutreten. Wir sehen darin ein beispielgebendes leuchtendes Beispiel für alle anderen Ehen, sich nicht durch einzelne kritische Lagen einschüchtern und in Zweifel auseinander dividieren zu lassen. Das insbesondere im Lichte der dringend nötigen Familienreformen mit dem Ziel, mehr Kinder und Rentenbeitragszahler zu schaffen zur Beseitigung der Haushaltsnotstände. Dafür ist eine leistungsfähige zusammenstehende Familie zwingend unerlässlich. Bei einer Scheidungsrate um 50 % und der zunehmenden Aufgabe der Kinder aus Kosten- und Karrieregründen ist also diese „Leuchtfeuerfunktion“ besonders herausragend wesentlich. Man muß dabei nicht die Inhalte in den Vordergrund stellen, die Tat allein ist aller Ehren wert vor allem in einer Welt, in der wegen Sozialschmarotzerei Ausländer, insbesondere beitragszahlerzeugungsfähige Ausländer, aus Haushaltsgründen unduldbar geworden sind, so daß hier nicht genügend Beitragszahler rekrutierbar sein werden in der Zukunft. Wir Deutschen müssen unseren Staat selber retten und können es nicht Dritten überlassen. Nicht „Kinder statt Inder“, sondern  „Kinder rettet meine Rente“ muß also das zukünftige Motto heißen. Das klingt positiv und nach vorn gerichtet zum neuen Aufbruch.

Nachdem in der Vergangenheit deutsche Recken und Helden zum alsbaldigen Verbrauch hergestellt wurden wie Töchter, mit denen man Helden zeugen kann - und im Vierten Reich wieder gefordert werden sollen - gebietet es der Staatserhalt in der BundesRD, daß die Frauen insbesondere die heilige Pflicht der Haushaltskassenpflege ernst nehmen und Beitragszahler schöpfen, damit die Kassen niemals leer werden und ihnen selbst eine Armenrente im Alter erspart bleibt samt der heutigen „Satt- und Sauber-Pflege“ zur Zwangsernährung über Magensonden und Stillegung mit Psychopharmaka aus Gründen der Arbeitsökonomie des staatlichen Pflegebetriebs.

Es sollte auch wieder das möglich werden, was man „menschliche Zuwendungspflege“ nennt, also die mitmenschliche Hilfe für die betroffene Person. Diese Art der Pflege ist zu teuer geworden und durch die rein mechanistische „Pflege light“ ersetzt. Das so geschaffene soziale Elend ist in unserer Gesellschaft weitgehend unsichtbar und ein tabuisiertes Thema. Diese Menschen haben - wie die Armen in Deutschland - keine politische Lobby.  Sie werden nicht wahrgenommen und angehört, es wird lediglich über sie verfügt nach Meinung derer, die in der Sache in aller Regel unkundig sind oder diese menschlichen Aspekte aus verschiedensten Gründen - vor allem der Haushalte - für entbehrlich halten.


Der V§V möchte aus diesem Grunde eine Aktion ins Leben rufen unter dem Motto „Beitragszahler schaffen für Deutschland“ und Sie bitten, als Schirmherrin dafür tätig zu werden. Dieses ist ernst zu nehmen mit Blick auf das Generationenproblem zur derzeitigen Unlösbarkeit. Wir brauchen hier neue, gerade unkonventionelle Ansätze.


Im übrigen haben wir uns erlaubt, Sie für dieses herausragende zivilcouragierte Engagement zur Familienförderung und -pflege - unter Stärkung der Rolle der treusorgenden kämpferischen Gattin, die als „deutsche Eiche“ fest hinter ihrem Gatten steht und vor ihm zugleich, um ihn vor den Pfeilen der böswilligen Kritiker zu schützen - zu einer Auszeichnung durch den Bundespräsident vorzuschlagen. Dieses Modell sollte insbesondere für den deutschen typischen Hausmann besonders attraktiv sein, der zuhause wohlbehütet das Haus besorgt, damit sich seine Gattin den Wesentlichkeiten widmen kann.



Mit freundlichen Grüßen



        Jürgen Peters    

Anlage: 1


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Bitte zur Übernahme der Schirmherrschaft

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