Helft Deutschland
Archivseite: Chronik des RAF-Aktenskandals

Juristischer Selbstmord? Rechtliche und politische Instinktlosigkeitkeit unserer Staatsalimentäre

Anders kann dieses Verhalten nicht mehr bezeichnet werden. Der Vorstand des V§V n.e.V. erhielt von Mitgliedern anonym zugesandtes hochbrisantes Aktenmaterial - Kopien aus Urteilen der RAF Akten: V 4/87 OLG Düsseldorf; Bjs 136/86-1 GBA Karlsruhe (1. Lieferung 4 Blätter, 2.Lieferung 16 Blätter).

Als gesetzestreue Staatsbürger, auf die "Innere Sicherheit" verweisend und dem Rechtsstaat verpflichtet, stellte der Vorstand sofort nach Eingang per Telefax zur Nachtzeit die erste Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und danach an folgende Dienstellen weitere: Polizeidirektion Braunschweig; Oberlandesgericht Braunschweig, Präsident Manfred Flotho; Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe; Bundestag zum Verweis; BKA; und am 26.3.97 Spiegel Hannover; Stern Hamburg; Madsack NP; HAZ; persönliche Zustellung an die Privatadresse eines prominenten Kommunalpolitikers und H. Alm-Merk, CDU OppositionsführersWulff (Sekr.), Bundespräsidialamt, u.a.

Der V§V fragte unter Eilfrist: wohin mit diesem Material? Was nun? Man schwieg zunächst. Wir hielten es daher geboten, die Presse über diesen Skandal zu informieren. Aus der Presse ist bekannt, daß zuletzt solche Verfahren in Celle anhängig waren. Wenn diese Aktenstücke aus dem Niedersächsischen Justizbereich stammen sollten, so ist dieses der Beweis, daß die Justizministerin Alm-Merk ihren Geschäftsbereich nicht im Griff hat. Gleiches gilt für den Innenminister Glogowski, dem man ja neuerdings gute Absichten (vgl. Richterschelte) unterstellen muß. Es stellt sich daher zu recht die Frage, ob unter dieser Amtswaltung die "Innere Sicherheit" durch unsere unterbezahlten Staatsdiener gefährdet ist. Wie steht's mit dem Datenschutz, Frau Minister? Was tun wenn weitere Fragmente auftauchen? Wollen Sie diesen Skandal aussitzen? So unsere Fragen am 26.03.97. Zwischenzeitlich liegen seit August 97 insgesamt 20(!) Seiten vor. Das läßt den Schluß zu, daß mit gezielten Insiderwissen kritische Bürger zum Zweck der Kriminalisierung mißbraucht werden sollen. Offensichtlich erregen sich unbekannte Nestbeschmutzer über das Thema "Innere Sicherheit". Daß die Sache ernst genommen wurde ist aus Anschein heraus zu vermuten, daß die "Wohngemeinschaft" Herbert Schmalstieg und H. Alm-Merck nicht mehr unter ihrer alten Anschrift besteht. Wir kommentieren dieses vorsorglich mit "Privatgründen".

Später ließ die Staatsanwaltschaft verlauten, das Material könne ja von den Parteien selber stammen, es sei nicht interessant, da Teil eines öffentlichen Urteils (Verfügung v. 29.4.1997 - 1204-1 701 Js 9075/97 StA Braunschweig)

Das Material gibt es bei erstem Hinschauen keinen Sinn, aber die Seite mit dem Sprengstoffanschlag gibt doch zu denken. Dieses gleich in mehrfacher Hinsicht: Eines unserer Vorstandsmitglieder erhielt schon 1993 eine Mordrohung. Danach weitere lebensbedrohliche Vorkommnisse, unter Gerichtsverfahren (6) deswegen. Deswegen wurden wir auch beim Staatsschutz Braunschweig vorstellig. Die StA Braunschweig stellte wie üblich die Ermittlungen ein. Dieses Ritual hat Tradition (1; 2; 3; 4; 6;7). Es ist schon interessant, wenn in den Reihen solcher Ermittler, z.B. ist einer des Ermittlungsbetruges überführt und vom Nds. Landtag unter Zurückstufung gemaßregelt (StA Dr. jur. Kumlehn, vgl. Strafanzeige; Landtagsdrucksache(1)), niemals etwas handfestes ermittelt wird und in der Regel ohne zu ermitteln eingestellt wird. Hier wurde also die Vorlage von Dokumenten, die Dritte (Zeugen, Beamte, Beteiligte) in Leib und Leben gefährden können, für unbeachtlich befunden, da sie ja durch die Prozeßbeteiligten oder Dritte zugesandt sein könnten und die Urteilsschrift ohnehin öffentlich sei. Man unterstellt also, daß jedermann diese Daten kennt und diese Zeugen und Beamten mit Rache z.B. angreifen kann. Angesichts der Enge der Gerichtssäle und der Tatsache, daß Urteile mit den Personendaten im Volltext nur dem Parteien unmittelbar zugehen, und veröffentlichte Urteile in den Urteilesammlungen zumeist keine persönlichen Daten Dritter enthalten, finden wir diese Meinung doch von der üblichen Norm abweichend interessant und bemerkenswert.

Nun pflegt der V§V n.e.V. zur Terroristenszene keine Kontakte oder Sympathien, das gebietet schon die Satzung, denn diese schließt solche Angreifer auf den Rechtsstaat kategorisch aus dem V§V aus, und die Akten unterliegen noch dem Verschluß vor Fristablauf für die Allgemeinheit. Es ist eben nicht so, daß diese Akten schon allgemein öffentlich sind, hier irrt die Staatsanwaltschaft, sie kennt wohl die eigene Aktenordnung nicht??? Auch dürfte es eher warscheinlich sein, wenn sich ein Betroffener an uns wendet, daß das im Klartext unter Vorlage vollständiger Akten und nicht anonym mit herausgerissenen Fragmenten geschieht. In der Tat könnte es noch eine eher theoretische Variante geben, an die haben die Amtsermittler bisher wohl nicht gedacht? Mitglieder des V§V haben z.B. beim Umzug des Amtsgerichts unbewachte Aktenberge jedermann öffentlich zugänglich vorgefunden, Richterzimmer waren unverschlossen verlassen, sodaß freier Zutritt für jeden war. Unsere Freunde haben ein so vorgefundenens Zimmer eigenhändig mit den steckenden Schlüsseln abgeschlossen und diese Schlüssel beim Präsidenten des AG abgegeben. Was wohl, wenn andere nicht so handelten? Wir wissen nicht, ob die Gerichte die eigenen Aktenbestände schon überprüft haben. Man fand auch lesbare Akten schon im Altpapier, das ging durch die Medien. Insofern besteht eine kleine Möglichkeit, daß die Staatsanwaltschaft recht hat, daß hier vielleicht ein Jedermann diese noch brisanten Akten (Zeugnis von Fachleuten) uns zugesandt hat zur weiteren Veranlassung.

Interessant ist jedoch, daß niemand die Akten wiederhaben will, und niemand vermißt, sodaß jedermann davon ausgehen muß, daß seine Akten mit seinen persönlichen datengeschützten Geheimnissen frei für jedermann durch die Republik vagabundieren dürfen, zum freien Zugang für jedermann. Wir wissen natürlich nicht, ob solche Fragmente auch in andere Hände geraten sind, und ob diese andere Ziele verfolgen als wir, die wir das sofort den Behörden angezeigt haben.

Wir haben uns daher mit den Unterlagen erneut aus gegebenem Anlaß zur Kriminalpolizei Braunschweig am 19.11.1997 bemüht, kurz vor Feieraband in der Kriminalwache Humboldstraße, um sie dem "Gründungspaten" des V§V, dem Leiter der Abt. Staatsschutz, Herrn v. Bohr, vorzulegen. Leider war er nicht mehr im Hause. Der Wachbeamte konnte uns auch keinen Vertreter anbieten, da der Staatsschutz anscheinend um 16,00 Uhr den Staat fallen läßt, er sei nur während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar, und dann auch nicht immer, zumindest nicht der Amtsleiter und sein Vertreter, so der sichtlich überforderte Beamte. Auf die Frage, wenn zwischenzeitlich etwas passiert und wer dafür haftet, wußte er keine Antwort. Er empfahl jedoch Bedrohten, sich einen persönlichen Wachdienst zu engagieren, da die Polizei nicht ohne weiteres Personenschutz bieten könne. Die Opfer in der Pathologie besuchen kann sie immmerhin jederzeit, und darüber Protokoll führen und das Verwalten, dieses müßte noch funktionieren, so unser Kommentar.

Wir tragen nach, daß auch das Bemühen um einen Termin am 20.11.1997 mit dem Amtsleiter oder dessen Stellvertreter, telefonisch wie per Telefax, fehlschlug.

Das OLG Düsseldorf sagt in der Sache Balsam dazu: "Das Interesse des Einzelnen, von Straftaten verschont zu bleiben, ist dem Interesse der gesamten Rechtsgemeinschaft gleichzusetzen". Die Amtsermittlungspflicht ist "Ausfluß der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates im Interesse aller Bürger zur Sicherung des Rechtsfriedens eine funktionsfähige Strafrechtspflege zu gewährleisten haben" (OLG Düsseldorf, vgl. "Staatshaftung im Fall Balsam?", Forum für Verfassungsrecht im Forum Deutsches Recht, (http://io.mto.de/hn/forums/verfassung/6-body.html)). Ergänzend (7)

§ 152 StPO sagt schlicht und ergreifend: "1. Zur Erhebung der öffentlichen Anklage ist die Staatsanwaltschaft berufen. 2. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen".

Was lernen wir daraus? Es reicht nicht, persönliche Daten anderer durch die Weltgeschichte zu versenden und diese daraus zu gefährden, das ist kein ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkt. Es muß wohl erst eine vollendete Tat vorliegen, also ein Zeuge erschossen werden nach diesem Dafürhalten, zumal man vielleicht keine besondere Gefahr mehr sehen mag, weil angeblich die RAF-Aktivisten die Waffen niedergelegt haben sollen. Immherhin sind nach dem Verfassungsschutzbericht 1996 noch um 900 Straftaten aus der linksradikalen Szene gemeldet, darunter Gewalttaten, das scheint auch kein hinreichender Grund zu sein, sich Sorgen machen zu müssen. Wer sich dennoch fürchtet, dem wurde ein privater Wachdienst empfohlen.

Das ganze nennt sich "Innere Sicherheit", politisch wie fachaufsichtlich zu vertreten vom Nds. Minister des Inneren G. Glogowski und der Nds. Landesjustizministerin H. Alm-Merck, der Ministerpräsident übt die Kabinettsaufsicht und die politische Weisungsbefugnis aus. Wir wollen das nicht kommentieren, denn Kritik ist unerwünscht und wird als Geisteskrankheit und Querulanz abgetan nach Zeugnis eines Jounalisten der Braunschweiger Zeitung, der über Mitglieder des V§V recherchierte, wie nach Zeugnissen von bekannten Anwälten, denen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet wurde, solche Mandanten besser nicht zu vertreten (Fall RA. Ebel, Hannover / Dr. Reinhard, StA Braunschweig (2)). Kritik ist also unerwünscht, der unmündige Bürger darf sich erschießen lassen im Zweifel zum Beweis, das noch Handlungsbedarf besteht. Nach Zeugnis des OStA Sauer vom 4.5.1994 - zu Protokoll auf Gegenrede und vielfach unangefochten veröffentlicht - werden Verletzungen des § 336 StGB (3)Rechtsbeugung)) grundsätzlich nicht mehr verfolgt und Antragsteller als Querulanten abgetan. Nach diesem Dafürhalten war schon die Anzeige der Akten - da eine Amtspflichtverletzung nicht ausschließbar ist - Querulanz?

Im Ernst, wer möchte dafür noch sein Steuergeld aus dem Fenster werfen? Das Geld ist besser anderswo und in den Selbstschutz investiert.

Wir halten diesen Standesdünkel für gemeingefährlich.


Aufruf:

Da wir also die Akten nicht losgeworden sind und da wir keinen Kontakt zu den Beteiligten haben, bitten wir auf diesem Wege die Verteidiger der RAF-Täter - und nur diese - um Kontaktaufnahme zur Kenntnisgabe und Veranlassung des Notwendigen zum Parteien- und Zeugenschutz. Wer diese Seite liest und diese Personen kennt, möge sie bitte informieren und auf diese Seite verweisen. Dies im Interesse des Rechtsfriedens und der Allgemeinheit. Die Vorstellung des Problems bei den Ermittlungsbehörden war zwecklos, es besteht dort kein Interesse und kein Bedenken, diese Aktenstücke an jedermann zu verbreiten. Wir zitieren hier nur kleinste Auszüge zum Beweis, um niemanden zu gefährden.


Gute Nacht, armes Deutschland, in der man sich die Täter selber fangen muß (4)! Gute Nacht Frau Alm-Merk! Gute Nacht Herr Wulff! Gute Nacht Herr Glogowski, träumen Sie weiterhin von der inneren Sicherheit. Der letzte räumt die Ergebnisse auf.
Quellen:

(1) Landtagseingabe Drs Nr. 11/1126 -612/1/XI; 303 Js 15288/84; 4121 -E -301.249/86; K2  02011 PZD BS

(2) 704 Hs 12/88 StA BS

(3) Rechtsbeugung  49. Auflage Tröndle/Fischer (aktualisiert)            

(
4)  Haftbefehl   (Zurück mit Back)

(5) MDR 7 / 94, S. 633-638 Staatshaftung wegen nachlässiger Verfolgung von Straftätern durch Polizisten, Staatsanwälte und        Richter

(6) 116 C 4124/94; 104 Js 10348/94; 701 Js 38032/95 (Sauer-Fruth), Zs 194/94/ 4121 E -302.; 138/94 JM - Han;

(7) Eingabe Nds Landtag 40000/01/13 - Herr Wiedemann - "Herrenlose RAF Akten"


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