> Es sollen MIßBRÄUCHE im gerichtlichen Verfahren, wie sie unter dem nationalsozialistischen Regime vorgekommen sind, unmöglich gemacht und das Vertrauen des Volkes in eine unparteiische Rechtspflege wiederhergestellt werden.
(BVerf-GE 9, 95; 31,391)...,<
Anmerkung der Redaktion:
Diese höchstrichterliche Aussage wird auf einem
Transparent bei Demonstrationen genutzt.
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